Konsultation NEP 2024 I

Die Konsultation endete am 28.5. 2014

meine Einwendungen zum NEP 2024

 

Stellungnahme zur Konsultation NEP 2014

„Netzentwicklungsplan Strom 2014 – Erster Entwurf“ vom 16.04.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2014 Stellung nehmen.

1. Einseitige Marktsimulation

Die im Netzentwicklungsplan beschriebene Simulation des Strommarktes in allen Szenarien geht grundsätzlich davon aus, dass ein unbeschränkter Handel im europäischen Stromverbundnetz gewährleistet ist und die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der heutigen Form fortbestehen. Obwohl im NEP auf die Grenzen der Marktsimulation auf Seite 36 kurz eingegangen wird, verbergen sich hier jedoch Unwägbarkeiten größeren Ausmaßes, die durch Änderung des energiepolitischen Rahmens entscheidend auf die Ergebnisse der Szenarien Einfluss nehmen mögen.

  • Unbeschränkter Handel:

Der Handel mit Strom im europäischen Verbundnetz ist in einem erheblichen Maße ausschlaggebend für den Stromtransportbedarf. Die Marktsimulation des Netzentwicklungsplans geht davon aus, dass dieser Handel in heutiger Form fortbesteht, zumindest nicht reglementiert wird, sondern seine Möglichkeiten durch Netzausbau verbessert werden sollen und begründet dies mit Vorteilen des internationalen Wettbewerbs. Dabei greift er die mit unbeschränktem Stromhandel möglicherweise verbundenen sozialen Probleme nicht auf. Daher erörtert der NEP auch nicht, inwiefern ein Eingriff in den Markt die Notwendigkeiten des Netzausbaus verändern würde. 

  • Energiepolitische Zielwerte:

Obwohl durch die Betrachtung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung und den unterschiedlichen Ausbaupfaden der Erneuerbaren Energien in den einzelnen Szenarien der gegenwärtigen energiepolitischen Debatte nachgegangen wird, spiegeln die im Rahmen des Vergleichs mit den energiepolitischen Zielwerten ab Seite 50 prognostizierten Emissions-, Ausbau- und Verbrauchswerte nicht in allen Szenarien den politischen Willen und die ökologische Notwendigkeit wider. Das deutet darauf hin, dass die marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die mit dem Szenarienrahmen genehmigt wurden, energie- und klimapolitisch nicht hinreichend und zielführend sind und durch den Gesetzgeber demnächst angepasst werden könnten und müssten.

  • Nichtbeachtung der Kosten zunehmender Transportverluste bei unbeschränktem Handel:

Durch die gegenwärtige Kostenwälzung im Übertragungsnetz werden Transportverluste in der jeweiligen Regelzone, in der sie entstehen, auf die Verbraucher umgelegt. Diese Kosten betrugen € 354 Mio. im Jahr 2012 (BNetzA). Diese Kosten werden durch vermehrten Stromtransport weiter steigen. Diese Entwicklung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher inakzeptabel. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, die Regelungen der Netzentgeltzahlungen so anzupassen, dass diejenigen, die die Kosten des unbegrenzten Handels mit Strom verursachen, diese auch tragen und darüber hinaus Netzentgelte bundesweit einheitlich gewälzt werden.

  • Nichtbeachtung naheliegender politischer Reglementierungen in der Marktsimulation

Davon ausgehend wäre abzuwägen, inwieweit sich reglementierende Eingriffe in den Strommarkt durch den Gesetzgeber (beispielsweise durch Zuschreibung der Verlustkosten auf die jeweilige Erzeuger- und Verbraucherseite) auf die Ergebnisse der Marktsimulation auswirken würden. Da sich der Handel mit Strom bei einem derartigen Eingriff in den Markt aus Kostengründen regionalisieren müsste, würde somit auch der Transportbedarf erheblich sinken. Derartige Betrachtungen fehlen im NEP völlig. Davon ausgehend wäre es trotz des Hinweises, dass der NEP keine Optimierungsvorschläge oder Empfehlungen für ein zukünftiges Marktdesign liefert, sinnvoll, er würde genau das tun.

  • Fehlende Empfehlungen

Im NEP wird zwar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er keine Empfehlungen oder Optimierungsvorschläge für ein künftiges Marktdesign liefert. Die zukünftige Sicherstellung der Netzstabilität scheint unter den gegebenen Szenarienrahmen im NEP anscheinend zwangsläufig Netzausbau in größerem Ausmaß zu erfordern. Dass die Übertragungsnetze für Strom aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen nur im geringst notwendigen Rahmen ausgebaut werden sollten, ist unstrittig. Es liegt zwar nicht in der Zuständigkeit der Übertragungsnetzbetreiber, Vorschläge für politische Eingriffe zu unterbreiten, mit denen sich Netzausbau vermeiden ließe, wohl aber müsste die Bundesnetzagentur dies tun, die letztendlich den Netzentwicklungsplan genehmigt. Sie muss im Interesse der Verbraucher und der Anwohner an geplanten Hochspannungstrassen mit dem vorhandenen Modellierungswerkzeug, dass den Szenarien des NEP zugrunde liegt, derartige politische Möglichkeiten ausloten und sie alternativ in den NEP aufnehmen.

 

2. Fehlende Betrachtung sozialer und ökologischer Auswirkungen der geplanten Trassenneubauten, insbesondere der DC-Korridore

Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des als Bedarf ermittelten Netzausbaus beschränkt sich auf technologischen Erfordernisse und den Investitionsbedarf. Nicht berücksichtigt werden soziale und ökologische Folgekosten, insbesondere im Zusammenhang mit den vier HGÜ-Projekten A bis D, die auch nach der Inbetriebnahme der Leitungen anfallen werden. Das betrifft insbesondere:

  • Etwaige gesundheitliche Auswirkungen der Leitungen und Konverter durch elektromagnetische Strahlung auf Anwohner der Trassen
  • Einbußen im Tourismus in den von den Trassen betroffenen Regionen und damit der regionalen Wertschöpfung durch Fremdenverkehr und Gastronomie
  • Einbußen durch Beschädigung von Naherholungsgebieten und Landschaftsräumen
  • Zusatzkosten für private Stromverbraucher durch zusätzliche Leitungsverluste bei höherem Stromtransport nach gegenwärtiger Kostenwälzung

 

3. Fehlende Einschätzung zum Speicherausbau und Flexibilisierungsmaßnahmen

In den Prognosen der Szenarienrahmen spielen die Entwicklung und der Ausbau von Speichertechnologie eine untergeordnete Rolle. Zumindest für das fortgeschriebene Leitszenario B 2034 fehlen grundsätzlich Annahmen über die Notwendigkeit und Verfügbarkeit von zusätzlicher Speichertechnologie im größeren Maßstab bei den prognostizierten Ausbauwerten der Erneuerbaren Energien von fast 70 Prozent. Lediglich mit den bereits in Planung oder Bau befindlichen rund 4,3 GW zusätzlicher Pumpspeicherkapazität wird im Szenario gerechnet.

  • Wie sich der Ausbau dezentraler Speichertechnologien auf unteren Netzebenen auf den Übertragungsbedarf des Höchstspannungsnetzes auswirkt,
  • inwieweit Systemstabilität auch durch gezieltes Verbrauchsmanagement bei Großverbrauchern zu erreichen wäre,
  • lastorientierte Stromtarife zur Netzentlastung beitragen,
  • die Kopplung des Strom- und Wärmemarkts Potentiale zur Netzentlastung liefert,
  • das Abschneiden von Lastspitzen bei Erzeugern und Verbrauchern netzentlastend auswirken,

werden im Szenarienrahmen des NEP nicht oder nur untergeordnet erörtert.

 

4. Intransparenz bei der Datenerhebung, der Festlegung der Eingangsbedingungen und der Modellierung der einzelnen Maßnahmen

Trotz der Bemühungen zur Herstellung der Öffentlichkeit bei der Netzplanung durch den NEP, bleiben wesentliche Grundlagen der Netzplanung im Dunkeln. Die Methodik, nach der in der Szenarienberechnung vorgegangen wird inklusive sämtlicher Eingangsdaten sind für den normalen Bürger nicht nachvollziehbar.

Die Datengrundlage, nach der das bestehende Übertragungsnetz beurteilt werden kann, ist nur den Netzbetreibern selbst bekannt. Die Bundesregierung selbst hat nach eigener Aussage keine Informationen über die Transportkapazitäten des bestehenden Übertragungsnetzes zwischen einzelnen Regionen des Landes und auch nicht über deren Zustand.

Die Datengrundlage, mit der die Szenarien gespeist werden, bleibt im Detail Geschäftsgeheimnis der Übertragungsnetzbetreiber.

In Erwägung der genannten Mängel an dem angelegten Szenarienrahmen und auch am konkreten Entwurf des NEP 2014, kann ich die Notwendigkeit der als Bedarf ermittelten geplanten vier HGÜ-Projekte nicht nachvollziehen. Im Hinblick auf eine ökologische und soziale Energiewende halte ich diese Projekte für überflüssig und bei etwaiger Realisierung sogar für schädigend gegenüber des ländlichen Raumes, des Landschaftsschutzes, der Trassenanwohner und der Stromverbraucher.

 

Ich fordere die Übertragungsnetzbetreiber daher auf,

  • Weitere Szenarienrahmen zu entwickeln, die anhand möglicher politischer Entscheidungen und Änderungen der Marktbedingungen den Netzbedarf prognostizieren, insbesondere unter dem Aspekt der Beteiligung von Stromhändlern und Stromproduzenten an den von ihnen verursachten Netzkosten (Netzverluste) in Abhängigkeit von physikalischen Strommengen
  • Davon ein Szenario als Referenz so auszulegen, dass dargestellt wird, unter welchen Marktbedingungen unter Einhaltung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung gar kein bzw. der geringst nötige Netzneubau möglich wäre
  • In die Szenarienberechnungen Entwicklungspfade verschiedener Flexibilitätsoptionen einzubinden (Entwicklung von Speichertechnologien, Kopplung des Strom- und Wärmemarktes, Verbrauchsmanagement, lastorientierte Stromtarife, „Abschneiden“ von Lastspitzen bei Verbrauchern und Erzeugern, usw.)
  • Daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten
  • Für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen die Kosten zukünftiger Verlustenergie für jedes Szenario zu prognostizieren
  • Die Entwicklung der Netzentgelte der Übertragungsnetze nach gegenwärtiger Kostenwälzung sowohl für Privat- als auch für Industriekunden für jedes Szenario und jede Regelzone gesondert zu prognostizieren
  • Für als Bedarf ermittelte Netzausbauprojekte jeweils eine grobe Abschätzung durchzuführen, die auf Grundlage der Erfahrung mit bereits projektierten Trassen/Konvertern/etc. einen Rahmen der zu erwartenden Folgekosten des Projekts für Ausgleichsmaßnahmen, Flächenverbrauch, Beeinträchtigungen ökologischer Systeme, Tourismus, u.ä. aufzeigt
  • Transparenz bezüglich der bestehenden Netzinfrastruktur herzustellen und die Bundesregierung über den Zustand der Übertragungsnetze zu informieren

 

Ich bitte Sie, meine Einwände und Anregungen in den NEP 2014 aufzunehmen.

Mit der Veröffentlichung dieser Stellungnahme bin ich einverstanden.