Verhaltenskodex - Lobbykalender
Gemäß dem Verhaltenskodex für Abgeordnete des Deutschen Bundestages veröffentliche ich auf diesen Seiten freiwillig alle Termine mit Vereinen, Verbänden und Lobbyisten, wann und warum ich mich mit ihnen getroffen habe.
Verhaltenskodex für Abgeordnete des Deutschen Bundestages
Präambel
Skandale, Intransparenz und übersteigerter Lobbyismus schaden der Glaubwürdigkeit und
Integrität von Politiker/innen. Das führt dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen
in die von ihnen gewählten Volksvertreterinnen und Volkvertreter verlieren und damit auch
in die Institutionen der parlamentarischen Demokratie und in unsere Demokratie als solche.
Vor diesem Hintergrund ist eine Diskussion über Verhaltensregeln von Abgeordneten
unerlässlich. Denn Abgeordnete übernehmen eine wichtige Verantwortung, die ihnen von
den Bürgerinnen und Bürgern für eine Legislaturperiode übertragen wird.
Der Bundestag sollte das politische Zentrum unseres Staates sein, die »Entscheidungsmitte«
unserer parlamentarischen Demokratie. Ziel muss es sein, das Vertrauen in diese Institution
zu stärken indem man von den Abgeordneten des Bundestags verabschiedete
Verhaltensregeln etabliert, die weitreichender sind als die bestehenden Regelungen, etwa
bei der Transparenz der Nebeneinkünfte. Solange es solche verpflichtende Regeln nicht gibt,
kann die freiwillige Selbstbindung an einen Kodex ein erster Schritt sein.
Der Kodex baut auf den bestehenden Regelungen auf, beispielsweise darauf, das
Hauptaugenmerk auf die Abgeordnetentätigkeit zu legen (vgl. § 44a Abs. 1
Abgeordnetengesetz), über Geldspenden und geldwerte Zuwendungen aller Art, die für die
politische Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden (Abgeordnetenspenden), gesondert
Rechnung zu führen (vgl. § 4 Abs. 1 Verhaltensregeln) (etwa mittels eines Spendenbuches)
sowie die für die mandatsbezogene Arbeit zur Verfügung gestellten Ressourcen
(Mitarbeiter/innen, Büroräume, Fahrdienst, Beschaffungen nach dem Sachleistungskonto,
Auslandsreisen) nicht für private Zwecke oder für die Ausübung von Nebentätigkeiten zu
entfremden.
Verhaltensregeln
Als Abgeordnete/r verpflichte ich mich mit der Unterschrift unter diesen Kodex zur
Einhaltung der unten stehenden Verhaltensregeln und dazu, in meiner Fraktion für die im
zweiten Teil aufgeführten Forderungen zu werben. Mit der freiwilligen Selbstbindung an
diesen Kodex möchte ich außerdem mit gutem Beispiel vorangehen und die Diskussion um
Verhaltensregeln für Abgeordnete vorantreiben.
Wenn ich an einzelnen Stellen begründet abweiche, ist es trotzdem möglich den Kodex als
Ganzes zu unterzeichnen („comply or explain“). Es ist selbstverständlich, dass ein solcher
Kodex nicht jeden Einzelfall abdecken kann, deswegen stellt eine erklärte Abweichung
ausdrücklich kein Fehlverhalten dar.
Ich verpflichte mich dazu,
I. Einkünfte und Vergünstigungen
- alle Nebenverdienste in ihrer exakten Höhe unter Nennung aller Auftraggeber in regelmäßigen Abständen offenzulegen(1), dazu gewähre ich z.B. Einsicht in meinen Steuerbescheid oder finde eine andere Möglichkeit, eine hohe Transparenz zu ermöglichen.
- meine Nebenverdienste zu begrenzen und daher
- höchstens drei entgeltliche Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens, einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts anzunehmen,
- keinerlei entgeltliche Funktionen in Unternehmen, Verbänden oder anderen Organisationsformen der Interessenvertretung, deren Tätigkeitsfeld mein politisches Fachgebiet betrifft, anzunehmen,
- sämtliche entgeltliche publizistische, Gutachter- und Vortragstätigkeiten in regelmäßigen Abständen offenzulegen. - meine Nebenverdienste, die aufs Jahr gerechnet mehr als die Hälfte der Abgeordnetendiät betragen, an eine gemeinnützige Organisation zu spenden.
- jede Geldspende und geldwerte Zuwendungen, die mir für meine politische Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden (Abgeordnetenspenden), die einen Wert von 1000 Euro übersteigt, unter Angabe des Namens des Spenders, offenzulegen.
II. Umgang mit Lobbyisten
- alle meine verabredeten Treffen mit Interessenvertreter/innen durch Nennung des Namens der Institution transparent zu machen, indem ich sie in regelmäßigen Abständen z.B. auf meiner Internetseite veröffentliche. Dies bezieht sich auf Treffen mit Personen, die von Verbänden, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen direkt (etwa als Vorstände, Geschäftsführende oder Mitarbeiter/innen) oder indirekt (etwa über Agenturen oder Kanzleien) mit der Ansprache von politischen EntscheidungsträgerInnen beauftragt sind. Nicht zu veröffentlichen sind selbstverständlich Treffen mit Hinweisgeber/innen, die von den Institutionen, für die sie tätig sind, nicht mit der Ansprache von politischen Entscheidungsträge/innen beauftragt wurden oder das ohne Wissen ihrer Institution tun.
- nach Beendigung meiner Abgeordnetentätigkeit für mindestens drei Jahre keiner entgeltlichen Tätigkeit für Unternehmen, Verbände oder andere Organisationen nachzugehen, die zu einem erheblichen Teil aus Lobbyarbeit besteht.
- von Unternehmen und Interessensvertreter/innen keine Geschenke oder Essenseinladungen über einem Wert von 100 Euro anzunehmen.(2)
- von Unternehmen und Interessenvertreter/innen generell keine Einladungen zu sogenannten Events (Konzerte, Sportveranstaltungen etc.) und Reisen anzunehmen, die einen Wert von 50 Euro übersteigen – außer ich komme selbst für die Kosten auf. In den Fällen, in denen eine Annahme einer Einladung, die den Wert von 50 Euro übersteigt, aufgrund der Wahrnehmung einer Tätigkeit mit Bezug zu meinem politischen Fachgebiet, geboten erscheint, lege ich sie mit Angabe des Einladenden, des Tages, des Namens der Veranstaltung und des geschätzten Wertes offen. Einladungen für Familienangehörige werden grundsätzlich nicht angenommen.
- bei meinen Terminen mit Interessengruppen auf Ausgewogenheit zu achten, damit nicht nur finanzstarke und gut organisierte Gruppen meine Aufmerksamkeit erhalten, sondern auch Positionen angemessen berücksichtigt werden, die von keiner finanzkräftigen Lobby vertreten werden.
- meinen Mitarbeiter/innen eine Zustimmung zur Annahme von Belohnungen, Geschenken oder Essenseinladungen in Bezug auf ihre Tätigkeit über einem Wert von 100 Euro nicht zu erteilen und sie zu verpflichten, mir sämtliche Zuwendungen anzuzeigen.
III. Abgrenzung dienstlich – privat
- Einzeldienstreisen ins Ausland generell in einem Reisebericht, den ich an geeigneter Stelle z.B. auf meiner Internetseite veröffentliche, transparent zu machen. Ich werde offen legen, wann ich weshalb wohin reise, auf wessen Einladung die Reise erfolgt, wer die Kosten trägt und ob die Dienstreise mit einer privaten Reise verbunden wurde.
Forderungen
Ich sichere zu, mich im Deutschen Bundestag und in meiner Fraktionen zumindest für
folgendes einzusetzen:
- Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters.
- Neuregelung der Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung, insbesondere zur
Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption und des Strafrechtübereinkommens
zu Korruption samt Zusatzprotokoll des Europarats. - Einrichtung einer permanenten Kommission beim Deutschen Bundestag, die
Zweifelsfragen und Unklarheiten in Bezug auf das rechtlich richtige Verhalten von
Abgeordneten löst. Diese Kommission soll keine Fachabteilung der Verwaltung sein. Sie
soll sowohl mit Abgeordneten, als auch mit Fachexperten, die durch die Fraktionen
benannt werden, besetzt sein. Darüber hinaus soll eine Art „help-line“ bei der
Verwaltung des Bundestages eingerichtet werden, die in konkreten Fällen rechtlich
berät. - Gewährleistung der Unabhängigkeit der Abgeordneten, z.B. durch eine bessere
personelle Ausstattung der einzelnen Parlamentarier/innen und eine personelle Stärkung
des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.
(1) Das gilt nicht bei schutzwürdigen Interessen Dritter, bei gesetzlichen oder vertraglichen Verschwiegenheitspflichten. Im Falle einer Offenlegung des Steuerbescheids sind Interessen der Familienmitglieder bei gemeinsamer Steuerveranlagung zu schützen und deren Angaben zu
schwärzen.
(2) Ausnahmen sind möglich z.B. bei Essenseinladungen bei offiziellen Delegationsreisen der Ausschüsse des Deutschen Bundestages. Diese sollten aber begründet werden.