Unser Förderkonzept für das Heizungsgesetz
Die Wärmewende wird nur gelingen, wenn sie sozial gestaltet ist. Wir wollen die Förderung für den Heizungstausch und deren begleitende Maßnahmen daher erhöhen und nach Einkommen staffeln. Nach unserem Konzept werden Transferleistungsempfangende zu 100%, kleine Einkommen bis zu 95 %, mittlere Einkommen zu ungefähr 50%, hohe Einkommen zu 15% und Spitzeneinkommen gar nicht gefördert. Damit werden die sozialen Folgen abgefedert und die Wärmewende beschleunigt - während Menschen ab der ungefähren Grenze des Reichensteuersatzes (~250.000 €) ihren Heizungstausch und deren begleitende Maßnahmen selbst bezahlen müssen.
Bei einem Haushalt mit zwei erwachsenen Personen wird deren zu versteuernde Einkommen addiert und durch die Anzahl der Personen geteilt. Bedeutet: Wenn 2 Erwachsene 30.000 € und 70.000 € Einkommen erzielen, damit zusammen 100.000 €, erhalten sie die Förderung gemäß von 50.000 € Einkommen. Die Personen müssen nicht verheiratet sein. Durch diese Zusammenlegung werden weite Teile der Mittelschicht stark entlastet. Gleichzeitig wird damit eine gemeinsame Nutzung von Wohnraum gefördert. Darüber hinaus werden Mehrpersonenaushalte zusätzlich entlastet. Die Förderung wird nicht nur für den Heizungstausch selbst, sondern auch für alle notwendigen Ergänzungsmaßnahmen wie Dämmungsmaßnahmen oder einen Heizkörperwechsel gewährt. Für all jene Projekte der Wärmewende soll die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau zusätzlich zinsgünstige Kredite für Privatpersonen bereitstellen.
Zur Finanzierung des sozial gerechten Umbaus unseres Energiesystems im Wärmebereich wollen wir ein Sondervermögen Wärmewende bereitstellen, woraus jährlich niedrige bis mittlere zweistellige Milliardenbeträge entnommen werden. Dieses Sondervermögen soll aus dem Klima- und Transformationsfonds gespeist werden. Parallel dazu erwägen wir zusätzliche Finanzierung des Sondervermögens, etwa durch die Kürzung der Rüstungsausgaben und die Erhöhung der Steuern für Vermögende.
Details der Förderung
Die maximale Förderung von 100% greift für Transferleistungsempfangende. Danach folgt bis zu einem zu versteuernden Einkommen (gemittelt für Erwachsene im Haushalt) bis einschließlich 20.000 € eine Förderung von 95 %. Diese Förderung nimmt linear bis zu einem Satz von 15 % bei 80.000 € Einkommen ab. Liegt das Einkommen über 80.000 €, wird bis zu einem Einkommen von 250.000 € die Grundförderung von 15 % gewährt.
Für die erste weitere Personen - sei es Kind, Rentner oder Partner - im Haushalt werden die Grenzen für Arme und Mittelschicht verdoppelt. Das bedeutet,
dass bei einem Zweipersonenhaushalt (2 Erwachsene oder ein Erwachsener mit Kind) 95 % bis zu einem Einkommen 40.000 € erfolgt, die Grundförderung erst ab einem Einkommen über 160.000€ und keine Förderung ab 270.000 € greift. Für jede weitere Person darüber hinaus verschieben sie sich die jeweiligen um 5.000 € pro Person - ob Rentner, Kind oder Partnerin. Das bedeutet, dass bei einem Dreipersonenhaushalt 95 % bis zu einem Einkommen 45.000 € erfolgt, die Grundförderung erst ab einem Einkommen über 165.000€ und keine Förderung ab 275.000 € greift.
Sozial gerechte Wärmewende bei Mietwohnungen
Mit der Modernisierungsumlage werden Investitionskosten für energetische Sanierung vollständig auf Mieter:innen umgelegt. Die Mieten steigen dadurch dauerhaft. Die Modernisierungsumlage muss abgeschafft werden und stattdessen das Prinzip der Warmmietenneutralität im Mietwohnungssektor gelten: Die Summe aus der Kaltmiete und der durch die Sanierung tatsächlich eingesparten Energiekosten muss gleich bleiben. Wohnungsunternehmen und Genossenschaften erhalten bis zu einer gewissen Größe Fördermittel zur Finanzierung der zusätzlichen Kosten der Heizungsumstellung sowie der notwendigen Ergänzungsmaßnahmen, um langfristig Warmmietenneutralität zu ermöglichen. Die KfW legt ein Bürgschaftsprogramm für notwendige Vorfinanzierungen auf.
Sozial gerechte Wärmewende bei Kommunen
Es muss sichergestellt werden, dass die ohnehin schon finanziell angespannten Kommunen nicht noch weiter belastet werden. Denn derzeit werden dort
Mehrkosten von 8 Milliarden € erwartet, weil die staatlichen Gebäude – von der Feuerwehrstelle bis zum Pflegeheim – allzu oft keine moderne Heizung haben. Dafür und weitere Maßnahme der Klimawende müssen die ohnehin notwendigen Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Finanzen umso dringender angegangen werden – von der Teilübernahme der Altschulden durch einen Altschuldenfonds über die weitere Übernahme des Bundes von Sozialleistungen bis hin zu einer Stärkung der Einnahmen durch eine Gemeindewirtschaftssteuer. Sollte das ausbleiben, drohen Kürzungen an anderer Stelle.