Diäten und was davon übrig bleibt


Folgende Übersicht soll dazu dienen, meine Abgeordnetenentschädigung transparent darzustellen:

Monatliche Pauschale für Einrichtung und Unterhaltung der Wahlkreisbüros und Wahlkreisbetreuung (5.051,54€ - ab 01/2024):

2.288,38 € für Mieten und Nebenkosten in den Wahlkreisbüros:

  • 300,00 € Unterstützung Jugendbüro Jena
  • 210,00 € Miete Büro Sömmerda
  • 505,00 € Miete Büro Gera
  • 300,00 € Miete Büro Jena
  • 300,00 € Miete Büro Apolda
  • 200,00 € Miete Büro Hermsdorf
  • 473,38 € Miete Wohnung Berlin
  • 525,00 € Geschäftsbedarf der Büros (Materialien, Aufwendungen Möbel, Kommunikation etc.)
  • 340,00 € Telekommunikation
  • 1.700,00 € für politische Arbeit (Flyer, Kampagnen, Veranstaltungen, etc.)
  • 198,16 € Reserve

Persönliche Abgeordnetenentschädigung (10.591,70 € - ab 07/2023):

  • 29,02 € Dämpfung (Abzug 1/365 für Pflegeversicherung)
  • ca. 2.912,73 € Steuern
  • 506,89 € gesetzliche Krankenversicherung & Pflegeversicherung, ab 01/24
  • 1.448,75 € Mandatsabgabe für DIE LINKE
  • 230,00 € Spenden für den Bundestagsverein der Fraktion DIE LINKE
  • 105,00 € Gewerkschaftsbeitrag IG-Metall
  • 200,00 € Beitrag DIE LINKE
  • 50,00 € monatliche Spende DIE LINKE Sömmerda
  • 50,00 € monatliche Spende DIE LINKE Greiz
  • 10,00 € Beitrag Volkssolidarität
  • 10,00 € Deutsches Rotes Kreuz
  • 50,00 € monatliche Spende Jenaer Caputs
  • 50,00 € monatliche Spende für THW Apolda - Kinder (halbjährlich 300€)
  • 50,00 € monatliche Spende Thüringer Flüchtlingspaten e.V., Unterstützung Triptis
  • 25,00 € monatliche Spende Fanvereinigung FC Carl Zeiss Jena
  • 100,00 € monatliche Spende an den Fußballverein FC Carl Zeiss Jena
  • 150,00 € monatliche Einzelspenden

= Summe Ausgaben: 6.017,39 €

= Persönliches Netto: 4.574,31 €

Sitzungsgelder

  • 2022, Beirat der Bundesnetzagentur: 1.227,12 € (netto = 515,39 €)
  • 2023, Beirat der Bundesnetzagentur: 613,56 € (netto = 355,86 €)

Aufwandsentschädigung Stadtratsmandat Jena:

  • 3.600,00 € für das komplette Jahr 2023

Verhaltenskodex

Am 25.05.2013 verpflichtete ich mich dem Verhaltenskodex für Abgeordnete. Folgende die Präambel und die Möglichkeit des Downloads:


Skandale, Intransparenz und übersteigerter Lobbyismus schaden der Glaubwürdigkeit und Integrität von Politiker/innen. Das führt dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen in die von ihnen gewählten Volksvertreterinnen und Volkvertreter verlieren und damit auch
in die Institutionen der parlamentarischen Demokratie und in unsere Demokratie als solche.

Vor diesem Hintergrund ist eine Diskussion über Verhaltensregeln von Abgeordneten unerlässlich. Denn Abgeordnete übernehmen eine wichtige Verantwortung, die ihnen von den Bürgerinnen und Bürgern für eine Legislaturperiode übertragen wird. Der Bundestag sollte das politische Zentrum unseres Staates sein, die »Entscheidungsmitte«
unserer parlamentarischen Demokratie. Ziel muss es sein, das Vertrauen in diese Institution zu stärken indem man von den Abgeordneten des Bundestags verabschiedete Verhaltensregeln etabliert, die weitreichender sind als die bestehenden Regelungen, etwa bei der Transparenz der Nebeneinkünfte. Solange es solche verpflichtende Regeln nicht gibt, kann die freiwillige Selbstbindung an einen Kodex ein erster Schritt sein.

Der Kodex baut auf den bestehenden Regelungen auf, beispielsweise darauf, das
Hauptaugenmerk auf die Abgeordnetentätigkeit zu legen (vgl. § 44a Abs. 1
Abgeordnetengesetz), über Geldspenden und geldwerte Zuwendungen aller Art, die für die politische Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden (Abgeordnetenspenden), gesondert Rechnung zu führen (vgl. § 4 Abs. 1 Verhaltensregeln) (etwa mittels eines Spendenbuches) sowie die für die mandatsbezogene Arbeit zur Verfügung gestellten Ressourcen
(Mitarbeiter/innen, Büror.ume, Fahrdienst, Beschaffungen nach dem Sachleistungskonto, Auslandsreisen) nicht für private Zwecke oder für die Ausübung von Nebentätigkeiten zu entfremden