Gesetz zur Gewährleistungsübernahme im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken infolge des Covid-19-Ausbruchs und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wi

Drucksache: 19/19494

Votum der LINKEN: Zustimmung

 

Inhalt des Gesetzes:

Das neue EU-Instrument „SURE“ zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in Ausnahmesituationen (englisch: Support mitigating Unemployment Risks in Emergency) soll dazu beitragen, durch die Corona-Krise bedrohte Arbeitsplätze und Erwerbstätige zu schützen. Die finanzielle Unterstützung soll sich auf insgesamt bis zu 100 Milliarden Euro belaufen und den Mitgliedstaaten in Form von EU-Darlehen zu günstigen Bedingungen gewährt werden. Diese Darlehen sollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, den plötzlichen Anstieg der öffentlichen Ausgaben zu bewältigen, der mit ihren Beschäftigungserhaltungsmaßnahmen einhergeht. Die Mitgliedstaaten können die Mittel verwenden, um Kurzarbeit oder vergleichbare Maßnahmen sowie unterstützende Maßnahmen im Gesundheitsbereich (insbesondere Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) zu finanzieren.

Die EU will diese Darlehen durch Kreditaufnahme am Kapitalmarkt finanzieren. Damit die EU Kredite zu günstigen Konditionen vergeben kann, sind Garantien der Mitgliedstaaten in Höhe von insgesamt 25 Milliarden Euro erforderlich. Dabei haftet jeder Mitgliedstaat entsprechend seinem Anteil am Bruttonationaleinkommen der EU. Auf Deutschland entfallen 6,4 Milliarden Euro. Das vorliegende Gesetz soll es der Bundesregierung ermöglichen, die entsprechende Gewährleistung zu übernehmen.