Verschwenderischen Umgang mit Baustoff beenden!
Der Abriss von Gebäuden bedeutet eine hohe ökologische Belastung. Zu häufig wird mit den Baustoffen verschwenderisch umgegangen. DIE LINKE fordert deshalb seit Jahren, dass die Sanierung von Gebäuden vor Abriss und Neubau bevorzugt wird und wiederverwendbare Materialien genutzt werden.
Hier gibt es das Video zur Rede.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen!
Ich entschuldige mich bei allen Regierungsparteien der letzten Jahre. Wie oft habe ich ihnen vorgeworfen, zu langsam zu sein, Details zu vergessen und sich nicht darum zu kümmern, wie die Einhaltung einer Verordnung kontrolliert wird. Dabei arbeiteten sie doch gewissenhaft und so akribisch an der Ersatzbaustoffverordnung, wägten Für und Wider gründlich ab, sodass die Verordnung 2021 nach über 15 Jahren endlich verabschiedet werden konnte. Die 15 Jahre waren wohl doch zu knapp; denn Sie ändern die Verordnung bereits vor ihrem Inkrafttreten im kommenden August. Kolleginnen und Kollegen, da dachte ich erwartungsvoll: Vielleicht folgen Sie jetzt doch noch unseren guten linken Vorschlägen,
(Beifall bei der LINKEN)
zum Beispiel Gebäude so zu bauen, dass man in 100 Jahren nach einem Abriss die Komponenten wiederverwenden kann,
(Beifall bei der LINKEN)
oder auch dem ökologischen, einfachen, genialen Vorschlag der Linken, Gebäude zu sanieren, statt sie abzureißen.
(Beifall bei der LINKEN)
Wie toll wäre es, wenn endlich die Regeln für unvermeidbaren Abrissschutt in allen Bundesländern gleich sind!
(Beifall bei der LINKEN)
Zugegeben, ich habe nicht wirklich angenommen, dass Sie diese guten linken Ideen übernehmen. Ich habe da so meine Erfahrungen. Daher überlegte ich, ich könnte auch damit leben, wenn zukünftig Abrissbeton nicht nur Straßenschotter wird, sondern in neuen Gebäuden ein zweites Leben findet.
(Beifall bei der LINKEN)
Und was wäre, wenn man vor dem Abriss überlegt, ob für alte Gebäude nicht eine andere Nutzung möglich ist? Ganz gespannt las ich daher Ihre neue Verordnung - ich zitiere -:
Durch die Änderungen sollen Klarstellungen für den Vollzug ... aufgenommen werden ...
Und weiter:
Die §§ 13a und 13b regeln die Voraussetzungen zur Anerkennung und Anforderungen an Güteüberwachungsgemeinschaften von Aufbereitungsanlagen für die Herstellung mineralischer Ersatzbaustoffe.
Donnerwetter, was für eine Änderung! Kurz zusammengefasst: Es soll ein Zertifizierungssystem eingeführt werden, wo die Unternehmen, die kontrolliert werden, dann die Kontrolleure bezahlen, welche die Kontrollen durchführen.
(Judith Skudelny (FDP): Ist das nicht normal?)
Da werden bei Kontrollen die Unternehmen vor Angst zittern.
Kolleginnen und Kollegen, leider sind alle Koalitionen verlässlich: Sie beschäftigen sich und uns mit Nebenpunkten, statt die echten Aufgaben anzugehen. Und da ist es letztlich auch fast egal, ob 15 Jahre, 17 Jahre oder 17 Jahre und ein paar Monate bis zum Wirken der Ersatzbaustoffverordnung vergehen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)