Umweltverträglichkeitsprüfung ist kein Scherz

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 7. November 2013 in der Rechtssache C-72/12 [Umweltverträglichkeitsprüfungen und Öffentlichkeitsbeteiligung] - Drucksachen 18/5927, 18/6288 (Rede zu Protokoll) 

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, 

da braucht es ein Urteil des obersten europäischen Gerichtshofes, um klarzustellen, dass nicht nur gegen eine fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung geklagt werden darf, sondern auch gegen eine fehlerhafte. Auch wenn es hier im Fall Altrip unter anderem um Unklarheiten über eine Übergangsfrist ging, ist die Umweltverträglichkeitsprüfung auch damals nichts Neues gewesen. 

Dass solche Urteile notwendig sind, zeigt klar auf, mit welcher ideologischen Missachtung mit dem Mittel der Umweltverträglichkeitsprüfung zeitweise umgegangen wird. Die Umweltverträglichkeitsprüfung und vor allem auch der bessere Gerichtszugang für Betroffene wurden aus gutem Grund eingeführt: damit Infrastrukturprojekte nicht aufs Geradewohl in die Landschaft gesetzt werden, wie es gerade am billigsten ist und Planern und Investoren am besten passt. Es gibt unzählige Beispiele über die nachhaltige Zerstörung von Natur- und Lebensraum im Interesse von Wirtschafts- und Infrastrukturprojekten. Wer auf der A4 von Thüringen nach Hessen fährt, überquert die versalzene Werra und erblickt auf der linken Seite die wohl noch Jahrtausende bestehenden riesigen Mahnmale des Kalibergbaus. Oder denken wir an Staufen: Dort quillt eine ganze Stadt auf und stürzt langsam ein, weil man bei den Bohrungen für Geothermie ein Gipslager angebohrt hat. 

Nicht für ein sicheres Stromsystem wird derzeit in Deutschland der Übertragungsnetzausbau vorangetrieben, sondern für den freien europäischen Strommarkt und ist deshalb technisch völlig überdimensioniert geplant. Man stelle sich vor, eine so umstrittene Leitung wie die SUEDLINK könnte mit einer fehlerhaften Umweltverträglichkeitsprüfung trotzdem den Planfeststellungsbeschluss erhalten, juristisch nicht anfechtbar. Das wäre so wie wenn ein Betrüger trotz Nachweis des Betruges seine Beute weiter behalten darf. Ich will nicht erleben, wie die Bürgerinitiativen darauf reagieren würden. 

Es kann also nicht zu viel verlangt sein, bei großen Eingriffen in die Natur die Risiken und Nutzen für die Gesellschaft vorher sorgfältig abzuwägen. Und dafür gibt es die Umweltverträglichkeitsprüfung als Minimalkonsens zwischen großen Projekten und Investitionen und den Interessen von Mensch und Umwelt und deshalb muss jede Umweltverträglichkeitsprüfung sachlich richtig und mit größter Sorgfalt erfolgen. Sie muss sich selbstverständlich an die vorgegebenen Regularien und Verfahren halten und muss bei Verstoß gegen die Regeln anfechtbar sein. 

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist keine formale Hürde, auch wenn diverse Projektplaner dies  gern so sehen. 

Für Akzeptanz in der Gesellschaft muss gewährleistet sein und bleiben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung auch zwingend zum Abbruch von Projekten führen kann, wenn Schäden für Mensch und Umwelt den gesellschaftlichen Nutzen übersteigen. 

DIE LINKE begrüßt daher die grundsätzliche Klarstellung durch den Europäischen Gerichtshof und wir stimmen der Klarstellung des Gesetzesentwurfs zu.