Regierungsbefragung: Thema Haftungsfragen bei nuklearen Unfällen

Ralph Lenkert (DIE LINKE):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, in jedem Versicherungsvertrag steht, dass die Haftung für kerntechnische Schäden ausgeschlossen ist. Wir steigen in Deutschland aus der Atomkraft auch deshalb aus, weil nach einem Super-GAU, nach einem Unfall in einem Atomkraftwerk, Menschen Haus und Hof verlieren, ohne entschädigt zu werden. Die Frage, die ich an Sie stelle, ist: Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Betreiber von Atomkraftwerken zukünftig in die volle Haftung für die Schäden, die ihre Atomkraftwerke verursachen können, eintreten müssen, so wie es jeder Kfz-Besitzer, jeder Besitzer einer Windkraftanlage und jeder Betreiber einer Chemieanlage im Schadensfall auch machen muss? Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass zukünftig dieselben Haftungsregeln für alle gelten, auch für Atomkraftbetreiber, egal in welchem Land der EU?

Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie:

Herzlichen Dank für die Nachfrage. – Ich kann Ihnen sagen, dass wir im Bereich Kernenergieausstieg sehr engagiert voranschreiten. Wir steigen relativ schnell aus. Noch schneller als im ersten Kernenergieaus-stiegsplan vorgesehen, werden wir die Kernkraftwerke nächstes Jahr abschalten. Wir gehen hier wirklich sehr ambitioniert voran, obwohl 25 Prozent unserer Energie-versorgung auf der Kernenergie aufgebaut waren.

Wir sind auch sehr restriktiv, was die Lieferung von Energien ins Ausland angeht. Wir sind hier sehr zurückhaltend, sowohl was technische Bauteile als auch das Know-how angeht. Dadurch versuchen wir, ein Stück weit unseren Beitrag zu leisten, dass Kernenergie keine Rolle mehr spielt. Wir arbeiten auch sehr intensiv in den Gremien der Europäischen Union. Auch hier bringen wir unsere Meinung ein, dass Kernenergie eine endliche Energiequelle sein muss. Darüber hinaus muss man klar sagen, dass jeder Mitgliedstaat nach heutigem Stand der Dinge seinen Energiemix natürlich selber definiert. Es ist jedem Nationalstaat vorbehalten, zu entscheiden, wie er seinen Energiemix gestaltet.