Nachgefragt #1

28.02.2018
Befragung der Bundesregierung: Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2018

 

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, wir  sind uns einig, dass diese Verordnung notwendig ist.  Ob es notwendig ist, hierzu eine Regierungsbefragung  durchzuführen, dazu habe ich eine ganz andere Meinung. 

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten  der AfD)  

Ich bin Fan des FC Carl Zeiss Jena. Wir sind jetzt  glücklich wieder in der dritten Liga. Ich kenne die Stadien  für die vierte Liga. Ich kenne viele Amateurstadien.  Ich kenne die Probleme von unterklassigen Vereinen,  von Sportvereinen überhaupt und weiß, wie die Sportstätten  im Allgemeinen aussehen. Wenn ich die Situation  in diesen Stadien und Sportanlagen sehe, hätte ich ein  ganz anderes Thema im Kopf, über das ich Sie heute befragen  möchte; denn Sie sind auch für Stadtentwicklung  zuständig. Leider ist dies nicht möglich. 

(Manfred Grund [CDU/CSU]: Trotzdem fragen!) 

Wir erleben zurzeit vielfach, dass es wegen der Sportanlagen  von Vereinen, von Leichtathletik, über Basketball  und Handball bis hin zu Fußball, Ärger wegen des  Lärms gibt, weil Wohngebiete an die vorher auswärts  gelegenen Stadien heranrücken. Auch dazu darf ich nicht  fragen.  Deswegen stelle ich Ihnen jetzt eine andere Frage.  Wie lange ist beim Public Viewing nach Beendigung des  Spieles erwartungsgemäß mit einem erhöhten Lärmpegel  durch die Abfahrt der Gäste zu rechnen? 

Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt,  Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit:  

Das hängt selbstverständlich davon ab, wie sich die  Fans nach dem Ergebnis fühlen. 

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der  SPD, der CDU/CSU, der AfD und der FDP) 

Wenn das Ergebnis nicht so gut ist, dann wird die Abfahrt  wahrscheinlich kürzer dauern.  Im Übrigen kann ich, Herr Kollege Lenkert, in diesem  Zusammenhang darauf hinweisen, dass für den Ausbau  von Sportanlagen im Wesentlichen nicht der Bund zuständig  ist, sondern die Kommunen, meistens mit Unterstützung  der Länder.  Ich darf aber auch darauf hinweisen, dass wir in der  zu Ende gegangenen Legislaturperiode eine eigene Fördermaßnahme  im Bereich von Sport, Jugend und Kultur  aufgelegt haben. Sie ist sehr gut angenommen worden.  Da haben wir mit Bundesmitteln gefördert, obwohl das  eigentlich nicht unser Aufgabenbereich ist.  Ich darf außerdem darauf hinweisen, dass wir in der  zu Ende gegangenen Legislaturperiode auch die Sportanlagenlärmschutzverordnung  in der Weise geändert haben,  dass privilegierte Sportstätten, die früher mit Blick  auf die Lärmschutzvorschriften Sondergenehmigungen  bekommen haben und an die jetzt Wohnbebauungen herangerückt  sind, ihre Privilegierung auf Dauer behalten.