Markt statt Daseinsvorsorge = Energiepreissteigerungen im freien EU-Binnenmarkt, Bundesregierung gibt sich unwissend
Stadtwerke und Kundinnen und Kunden werden von steigenden Strompreisen überrollt, das Handelssystem bei Energie versagt, Spekulation treibt Blüten, aber die Bundesregierung fehlen grundlegende Kenntnisse und setzt weiter auf den freien europäischen Strommarkt für Spekulanten.
Stadtwerke und Kundinnen und Kunden werden von steigenden Strompreisen überrollt, das Handelssystem bei Energie versagt, Spekulation treibt Blüten, aber der Bundesregierung fehlen grundlegende Kenntnisse und sie setzt weiter auf den freien europäischen Strommarkt für Spekulanten.
Das ist die Essenz einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN, mit der geklärt werden sollte, wie stark Grundversorger und deren Kundinnen und Kunden durch die Insolvenzwelle bei bisherigen Billiganbietern von Strom und Gas unverschuldet finanziell in Mithaftung genommen werden. Hintergrund ist, dass durch die Insolvenzen bei vielen Billig-Energieanbietern tausende Kundinnen und Kunden in die Grundversorgung zurückfielen. Die Grundversorger sind meistens kommunale Stadtwerke, die mit soliden Geschäftsmodellen das Strom- und Gaskontingent für ihre Kundschaft langfristig einkauften. Jetzt müssen die Grundversorger für die „neuen Kundinnen“ am Spotmarkt für teuren Ersatz sorgen und dabei die derzeit extrem teuren Kurzkontrakte nutzen, weil sehr wahrscheinlich ist, dass die Wechselkundschaft auch bald wieder wechselt. Das geschieht auf Kosten aller langfristigen und treuen Kundinnen und Kunden, die seit Jahren ihre kommunalen Stadtwerke und damit ihre kommunalen Haushalte unterstützen. Das Energiewirtschaftsgesetz legt dies so fest, damit richtigerweise kein Mensch durch die Insolvenz seines Energieanbieters plötzlich ohne Energie dasteht. Was auf der einen Seite gut für Menschen ist, die von billigem Strom profitierten, ist gesetzlich eine klare Benachteiligung der Grundversorger. Diese werden einseitig wirtschaftlich im Versorgungsmarkt schlechter gestellt, denn sie müssen liefern, während andere Versorger einfach Verträge kündigen dürfen oder in Insolvenz gehen.
Das zeigt, dass man mit Strom und Gas nicht spekulieren darf. DIE LINKE ist der Ansicht, dass im Interesse der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung und zum Schutz kommunaler Unternehmen der Strom- und Gasmarkt viel stärker reguliert werden muss, denn Strom und Wärme sind existenzielle Daseinsvorsorge. Eine Lösung, wie die Grundversorger und deren Kundschaft aus dieser Zwangslage wieder herauskommen können, muss schleunigst her. Das muss per Bundesgesetz und mit unbürokratischen Beihilfen unmittelbar gelöst werden, ansonsten droht die nächste Pleitewelle: bei den Verbrauchern und den Grundversorgern. Leider lassen die „Nicht“-Antworten der Bundesregierung nur den Schluss zu, dass das Problem nicht erkannt oder bewusst ignoriert wird – das ist verantwortungslos!
Erschreckend ist, dass die Bundesregierung bei dieser Problemlage keinen Regelungsbedarf am europäischen Strommarkt sieht. Die Ansicht, dass explodierende Strompreise nur auf den steigenden Gaspreisen beruhen, ist extrem unvollständig. Der Zusammenhang zwischen Gaspreis und Strompreis ist begründet am Merit-Order-System an der Strombörse, also am Marktdesign. Der Strompreis variierte allein in der letzten Dezemberdekade zwischen 20 und 5 Cent pro Kilowattstunde; der Gaspreis fluktuierte im selben Zeitraum ungefähr zwischen 6,5 und 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Die Preisentwicklungen sind phasenweise entkoppelt, also nicht nur nicht signifikant korrelierend, sondern sogar gegenläufig. Die extremen Preissprünge an der Strombörse haben also andere Ursachen als nur den hohen Gaspreis.
Das sehen offensichtlich auch andere Regierungen so, denn Frankreich, Spanien, Italien, Griechenland und Rumänien werben für eine Überarbeitung der EU-Strommarkt-Richtlinie und DIE LINKE fordert, dass diese Überarbeitung wieder eine zwingende Strompreisaufsicht einführt. Energie ist Daseinsvorsorge – da muss Spekulation verhindert werden.
Hier kann die Antwort heruntergeladen werden:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/20/005/2000595.pdf