Befragung des Bundesumweltministers Robert Habeck und der Bundesbauministerin Klara Geywitz
Ralph Lenkert (DIE LINKE):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Habeck, im Entwurf zum GEG waren kaum Förderungen vorgesehen. Ich frage Sie: Werden Sie Fördervorschläge machen, die eben nicht nur den Heizungstausch, sondern auch alle zusätzlich notwendigen Maßnahmen am Haus mitfördern, über die bisherigen niedrigen Fördersätze von nur 20 Prozent, die Sie jetzt vorgesehen haben, hinaus? Werden Sie sicherstellen, dass auch Menschen mit einem Eigenheim und einem geringen Einkommen das stemmen können, ohne sich auf Jahrzehnte verschulden zu müssen? Die Linke schlägt Fördersätze von 100 Prozent bei Transferempfängern vor, absinkend bis auf 15 Prozent bei Menschen mit einem Einkommen von über 250 000 Euro. Werden Sie ebenfalls entsprechende soziale Staffelungen einführen?
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz:
Frau Präsidentin! – Vielen Dank für die Frage. Ich weise erst einmal darauf hin, dass sich der Einbau einer klimaneutralen Heizung – also einer nicht fossile Energien verbrennenden Heizung – über die Lebensdauer der Heizung schon alleine durch den Markt rentierlich gestalten wird. Das heißt: Es ist kein Strafprogramm, wegzugehen von den fossilen Energien, sondern tatsächlich eine Art Verbraucherschutz, um die Menschen nicht in die höheren Preise für fossile Energien reingeraten zu lassen. Das geht und gilt natürlich erst recht, wenn man eine weitere Förderung bekommt. Diese Förderung – das habe ich ja schon gesagt – bestand aus einem Modulsystem mit bis zu 50 Prozent Förderung. Wie man es jetzt machen wird, da warte ich die Beratung des GEG – darüber sprachen wir schon – ab, helfe aber gerne mit. Aber es wird auf jeden Fall so sein, dass dabei keine sozialen Probleme oder Verwerfungen entstehen werden.
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Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Eine weitere Nachfrage des Kollegen Lenkert.
Ralph Lenkert (DIE LINKE):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Habeck, der Speicher Rehden ist an die ehemaligen Pipelines aus Russland und gleichzeitig an die westeuropäischen angeschlossen worden. Sämtliche Leitungen zwischen Ost- und Westdeutschland sind beidseitig bedienbar. Es gibt eine im Norden, es gibt eine in Mitteldeutschland – sprich: bei Magdeburg –, es gibt eine weitere von Ferngas in Thüringen zur Anbindung zwischen Ost und West, und es gibt die Umgehungsmöglichkeiten über Bayern und Tschechien, die man nutzen kann, um den Osten mitzuversorgen. Ich frage Sie jetzt, wie Sie in Anbetracht dieser Situation behaupten können, es gebe nur eine Leitung. Und die nächste Frage ist: Wieso schaffen Sie mit einem Beschleunigungsgesetz –
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Herr Lenkert, kommen Sie bitte zum Schluss.
Ralph Lenkert (DIE LINKE):
– feste Terminals, statt einfach die FSRUs zu nutzen und in einem geregelten Verfahren zu prüfen, welche LNG-Terminals notwendig sind und welche nicht?
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz:
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die letzte Frage verstehe ich nicht, weil das Beschleunigungsgesetz ja schon auf die FSRUs gezielt hat und auch zielt. Insofern ist das beides logisch und ursächlich miteinander verbunden. Dann habe ich eben schon ausgeführt – das ist auch, denke ich, logisch nachvollziehbar –, dass es dann, wenn 55 Milliarden Kubikmeter Gas, die über Lubmin in den Osten und dann in den Südosten Deutschlands bzw. in den Süden Deutschlands transportiert werden, fehlen, ein infrastrukturelles Problem gibt. Man muss die Augen ja schon fast – – Na ja, egal.
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Ralph Lenkert (DIE LINKE):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Habeck, ein Industriestrompreis ist sicherlich richtig; aber die Kosten sind gewaltig. Die Frage, die ich Ihnen stelle, ist: Warum heben Sie nicht die leicht zu hebenden Potenziale? Derzeit gibt es immer noch die meisten Rabatte für Stromkundinnen und -kunden, die Großabnehmer sind, also wenn sie 8 760 Stunden im Jahr dieselbe Strommenge aus dem Netz beziehen. Sie haben letztes Jahr versprochen, dass dieses Jahr eine Netzentgeltstrukturänderung kommt, die das beseitigt. Ich möchte darauf hinweisen, dass Kundinnen und Kunden eben nicht mehr Strom abnehmen, wenn er vorhanden ist, sondern die Windräder und Solaranlagen abgeregelt werden müssen und das dann extra bezahlt werden muss, obwohl der Strom nicht genutzt werden kann. Daran ist die Netzentgeltstruktur schuld. Wann ändern Sie dieses Gesetz? Sie haben es zugesagt für dieses Frühjahr.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz:
Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es geht ja dabei um das Energiewirtschaftsgesetz. Es befindet sich in der parlamentarischen Beratung. Sobald es das Parlament durchlaufen hat, ist die Bundesnetzagentur ermächtigt, die Netzentgeltstrukturen zu überprüfen und neu festzulegen. Hintergrund ist ein Unbundling-Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem vorletzten Jahr. Es ist also nicht mehr eine politische Entscheidung, wie hoch die Netzentgelte sind. Sie fragen mich: Wann ändern Sie das Gesetz? Nun: Wann ändern Sie das Gesetz? Es ist ja im Parlament. Aber ich glaube, nach der Sommerpause wird es beschlossen werden. Die Vorbereitungen, Netzentgeltanpassungen vorzunehmen, laufen natürlich parallel.
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Ralph Lenkert (DIE LINKE):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Bauministerin Geywitz, Wohnungsneubau ist auch aus dem Grund erforderlich, dass die Wohnfläche je Einwohner in den letzten 30 Jahren von 37 Quadratmetern auf fast 50 Quadratmeter gestiegen ist. Einer der Hauptgründe sind immer größere Wohnungen für immer weniger Menschen – also Luxussanierungen, Villen mit 200 bis 400 Quadratmetern Wohnfläche und mehr –, ein weiterer die Umnutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken. Welche Maßnahmen werden Sie unternehmen, damit diese missbräuchliche Verwendung bzw. diese überdimensionierten persönlichen Wohnflächen reduziert werden, um den Neubaubedarf dadurch verringern zu können?
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Herr Präsident! Erstens. Ihre Zahlen passen nicht ganz zu den tatsächlichen Zahlen, die wir haben. Die Wohnfläche variiert eher nach dem Alter. Das liegt vor allen Dingen daran, wie ich gesagt habe, dass viele ältere Menschen keine barrierefreien Wohnungen finden. Das Zweite. Die Bundesregierung hat die Förderung umgestellt von einer KfW-Förderung, die keinen Bezug zur Fläche des geförderten Projektes hatte, zu einer Förderung mit ganz starkem Schwerpunkt auf den sozialen Wohnungsbau, wo es entsprechende Flächenobergrenzen gibt. Und wir haben das neue Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ eingeführt. Dieses Qualitätssiegel beinhaltet auch den Aspekt des flächensparenden Bauens. Ansonsten ist es häufig so, dass nicht die großen Villen am Stadtrand ein Problem hinsichtlich des Flächenbedarfs sind, sondern der Flächenverbrauch findet eher im ländlichen Raum statt. Dort mangelt es massiv an Mietwohnungen, und deswegen leben ganz viele ältere Menschen auch in ihren dann zu großen Einfamilienhäusern.