Zur 39. Verordnung über die Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Ralph Lenkert
Ralph LenkertRedenBundestagThemenUmweltpolitik

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Staubbelastungen in den Städten steigen, und die Zahl der Atemwegserkrankungen und Hautallergien nimmt zu. Die Verordnung zur Durchführung des Bun­des-Immissionsschutzgesetzes regelt erstmals die zuläs­sigen Abgas- und Feinstaubwerte für Öfen, Kamine und Raumheizungen auf Verbrennungsbasis.

Wir begrüßen, dass nun auch Heizgeräte und kleine Heizanlagen zur Reduzierung der Umweltbelastungen herangezogen werden. Die vorgesehenen Übergangszei­ten bewirken, dass in ländlichen Gebieten und insbeson­dere in Gebieten mit niedrigem Einkommen und hoher Arbeitslosigkeit die notwendigen Modernisierungen der Anlagen ohne soziale Härten durchgeführt werden kön­nen.

Die Regierungskoalition leistet mit dieser Verordnung einen Beitrag zum sozial verträglichen Umweltschutz. So weit, so gut. Aber solche konstruktiven Ansätze wer­den von Fehlern und Tatenlosigkeit auf anderen Gebie­ten überlagert. Schon jetzt gibt es Überkapazitäten bei der Müllverbrennung und der thermischen Verwertung von Reststoffen. Trotzdem werden weitere überflüssige Müllverbrennungsanlagen und Anlagen für die energeti­sche Verwertung zugelassen und gebaut.

Wer profitiert von diesem Bauwahn? Die Bürgerinnen und Bürger sicherlich nicht. Klar ist: Diese bezahlen die Fehlplanung. Viele Kommunen erhöhen erneut die Müll- und Abfallgebühren. Wir Bürgerinnen und Bürger, das Handwerk und die produzierende Industrie müssen den ineffektiven Betrieb nicht ausgelasteter Anlagen, den Aufbau von Überkapazitäten sowie den notwendigen Zukauf von Brennstoff bezahlen. Das ist ökonomischer und ökologischer Schwachsinn.

Damit neue Müllverbrennungsanlagen mehr Strom produzieren, hat man einfach an der Filtertechnik ge­spart. Deshalb stoßen sie jetzt die vierfache Menge an Schadstoffen aus. Die Grenzwerte werden zwar gerade noch so eingehalten, aber die älteren Anlagen haben deutlich weniger Feinstaub und Umweltgifte ausgebla­sen. Hier setzt man für ein paar Kilowatt und ein paar Euro die Gesundheit Tausender Kinder, Frauen und Männer aufs Spiel. Hier muss die Regierung im Inte­resse der Gesundheit die Grenzwerte für Schadstoffe und Feinstaub deutlich reduzieren.

Damit die Verbrennungsanlagen laufen können, im­portiert Deutschland inzwischen Müll aus ganz Europa. Trotzdem läuft zum Beispiel die Anlage in Suhl in Thü­ringen nur mit 50 Prozent Auslastung. Wir Bürger müs­sen für die ressourcenvernichtende Müllverbrennung, für die zusätzlichen Müllmengen aus Europa und für eine höhere Schadstoffbelastung in der Umgebung der Verbrennungsanlagen bezahlen.

Wer profitiert davon? Planungs- und Baufirmen, aber auch die privaten Betreiber der Anlagen; denn deren Profite sind vertraglich abgesichert. Das nenne ich einen Skandal.

Deshalb werden wir wie in Suhl jede Bürgerinitiative und jeden Widerstand gegen weitere Müllverbrennungs­anlagen und ähnliche Anlagen unterstützen.

Wenn die Regierung die Fehlentwicklung bei Müll- und Reststoffverbrennungsanlagen mit einer vernünfti­gen Lösung wie der Bundes-Immissionsschutzverord­nung beenden will, wird die Fraktion Die Linke ihr gern helfen. Daher stimmen wir heute der Novellierung der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung als einem Schritt in die richtige Richtung zu.

Danke.