Wasserhaushaltsgesetz: Deutschland muss nachsitzen

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https://www.youtube.com/watch?v=ZF2l69Ub2y4

 

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es erneut um Maßnahmen zur Stickstoffreduktion, weil Deutschland die EU-Richtlinien nicht einhält. Deutschland muss erneut nachsitzen. Und die EU hat recht: Weniger Stickoxide, weniger Stickstoff, weniger Phosphat, weniger Pestizide in unseren Gewässern tragen zum Schutz des Trinkwassers und der Natur bei.

Aber warum kriegen wir das Problem nicht gelöst? Statt zusammenzuarbeiten, kämpft das Umweltministerium um Naturschutz, und das Landwirtschaftsministerium schießt quer, will möglichst hohe Erträge durch starken Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln. Und diese Blockade bewirkt diesen faulen Kompromiss - schlecht für die Flüsse, und manche Landwirte trifft er hart.

(Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE): Richtig!)

Für Die Linke liegt die Lösung auf der Hand: Zukünftig verzichten Landwirte auf die Nutzung der Gewässerrandstreifen. Zwar verlieren sie dadurch Einnahmen, aber ihnen werden Ausgleichszahlungen in Höhe der EU-Flächenprämien garantiert.

(Beifall bei der LINKEN)

Geld gegen Naturschutz - dieses Verfahren wird in vielen Bundesländern, auch in Thüringen, seit Jahren erfolgreich praktiziert. Das wäre doch ein Modell für den Bund.

(Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE): Richtig!)

Zukünftige Ausgleichszahlungen für Nutzungsverzicht wären garantiert, egal ob die Gewässerrandstreifen fünf, zehn oder 20 Jahre nicht bearbeitet werden. Ohne Bearbeitung entwickelt sich eine natürliche Ufervegetation - optimal für den Gewässerschutz und die Biodiversität.

(Jutta Krellmann (DIE LINKE): Erzähl das mal dem aus Ostfriesland!)

Landwirtinnen und Landwirte erhalten als Ausgleich ein gesichertes Einkommen, ganz ohne Ertragsrisiko. Das wäre ein großer Umweltschutzbeitrag - für gute Biotope, für weniger Stickoxide und Pestizide im Wasser, für den Schutz von Fischen in Hitzesommern. So profitieren Umwelt und Landwirte gleichermaßen, liebe Koalitionäre.

(Beifall bei der LINKEN)

Aber Ihr Wasserhaushaltsgesetz ist ein Bürokratiemonster.

Erstes Beispiel. Gewässerrandstreifen sollen nur bei einer Hangneigung über 5 Grad angelegt werden, bei 4,99 Grad Hangneigung aber nicht. Da ist doch Streit vorprogrammiert.

Zweites Beispiel. Die auf 5 Meter festgelegte Breite des Gewässerrandstreifens soll an der Böschungsoberkante beginnen - bei kanalisierten Gewässern kein Problem. Bei einem sich natürlich schlängelnden Bach gibt es mal eine Böschungsoberkante, und mal gibt es keine. Wenn es keine gibt, dann soll man vom Ufer aus an der Linie des Mittelwasserstandes die 5 Meter messen. Irrt sich der Landwirt, gibt es saftige Strafen. Sie können doch keinem erklären, dass so was funktionieren soll.

(Beifall bei der LINKEN)

Im Übrigen bedeutet Ihr Gesetz das Ende der bestehenden Landesprogramme. Damit fallen bisherige Gewässerrandstreifen ohne Hangneigung weg, und die Landwirtinnen und Landwirte, die sie bisher aus eigenem Umweltengagement angelegt haben, sind die Gelackmeierten.

Auf den Punkt gebracht: Besser wäre es, Sie folgten unseren Vorschlägen. Landwirte erhielten für Nutzungsverzicht im Bereich der Gewässerrandstreifen einen dauerhaften Ausgleich. Das wäre gut für die Umwelt und würde den Landwirten helfen. Meine Damen und Herren aus den Ministerien, das ist doch eigentlich leicht verständlich. Schießen Sie nicht mehr gegeneinander, sondern arbeiten Sie zusammen, zum Wohle der Umwelt und der Landwirtschaft.

Vielen Dank.