Vorschläge zur Senkung der Strompreise durch technische und regulatorische Maßnahmen

1. Für Krisen- und Spekulationsgewinne der Konzerne braucht es endlich eine Übergewinnsteuer zum Abschöpfen der Extraprofite, damit sich willkürliche Preiserhöhungen nicht mehr lohnen. Investitionen in Erneuerbare Energien könnten gegengerechnet werden.

2. Notwendig ist es, die Übertragungsnetze unter demokratische Kontrolle zu stellen, z.B. durch Vergesellschaftung, durch Ausrichtung am Gemeinwohl und unter Mitbestimmung der Beschäftigten. Das würde Energiekosten kontrollierbar machen, Profitmaximierung verhindern und den Weg hin zu einer Energiewirtschaft auf der Basis von Erneuerbaren erleichtern. Das ist sozial und ökologisch.

3. Gegen Preissprünge durch Spekulation ist außerdem eine echte Preisaufsicht unerlässlich.

4. Eine neue Netzentgeltstruktur, die sowohl die Erzeugungs- als auch die reale Netzsituation berücksichtigt, die alle Nutzer des Netzes (Erzeuger, Händler Verbraucher) an der Finanzierung beteiligt und die zu einheitlichen Kriterien für ganz Deutschland gilt, sorgt für faire Verteilung der Kosten und setzt Anreize zum netzdienlichen Verhalten für alle Beteiligten am Stromsystem. Der Netzausbaubedarf reduziert sich dadurch und damit werden zukünftige Netzentgelte geringer. In Norddeutschland gibt es viel Strom vor allem aus der Windenergie, aber die Bruttostrompreise je Kilowattstunde sind insbesondere wegen höherer Netzentgelte rund 5 Cent teurer als in Süddeutschland bei Strommangel. Das muss ebenfalls geändert werden.

5. Wir brauchen eine Stromgebotszonentrennung in Deutschland (Nord / Süd). Das würde den Netzausbaubedarf und die Redispatch-Kosten und Kosten für Netzmanagementmaßnahmen (2022: 13 Mrd.€) deutlich verringern, damit für niedrigere Netzentgelte sorgen sowie Ressourcen und Umwelt schonen. Im Norden würde durch diese Maßnahme der Bruttostrompreis deutlich sinken, im Süden würde er dank der niedrigeren Netzentgelte nicht steigen.

6. Die Stromsteuerist auf das europäische Mindestmaß zu senken von 2,05 Cent/kWh auf 0,1 Cent/kWh für Privatpersonen und 0,05 Cent/kWh für Unternehmen. Das hilft KMU und Verbraucherinnen und Verbrauchern besonders. Großunternehmen sind bisher sowieso befreit.

7. Für jede Stromerzeugungsanlage wird ein Preiskorridor (Contracts for Differenz - CfD) festgelegt, um die preistreibende Wirkung des Merit Order Systems deutlich zu reduzieren. Billigere Stromerzeugungsanlagen erhalten dann nur ihren Korridorhöchstwert und nicht den Preis des teuersten notwendigen Kraftwerkes.

8. Ein staatliches Energieunternehmen wird gegründet, das u.a. als Versicherung bzw. BackUp für kommunale Grundversorger dient und mit ihnen handeln kann, da diese mitsamt ihrem Kund:innenkreis bislang durch die gesetzliche Pflicht zur Grundversorgung benachteiligt werden. Im Fall von Insolvenzen anderer Energieanbieter sind sie gezwungen, Energie zu sehr teuren Preisen am Spotmarkt einzukaufen, was sowohl mit enormen Risiken verbunden ist als auch eine einseitige Schlechterstellung auf dem Markt bedeutet. Die Grundversorgung muss staatlich abgesichert sein. Das ermöglicht kommunalen Anbietern bessere Planung und senkt die Kosten für die Verbraucher:innen.

9. Die Strompreisbremse muss verlängert werden. Ein Auslaufen zum Ende des Jahres bzw. im Frühjahr 2024 wäre ein großer Fehler, denn sie wird zur Abschirmung vor Preisexplosionen unbedingt weiter gebraucht. Damit die Strompreisbremse optimal greift und zielgenau entlastet, sollte sie angepasst werden. Ein aktuelles Gutachten schlägt vor, den Maximalpreis für Haushalte und kleine Betriebe auf 35 ct/kWh abzusenken.