Verbraucher müssen vor Asbestprodukten konsequent geschützt werden

Ralph Lenkert

Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen, die Einfuhr und die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten in Deutschland umfassend zu verbieten. Außerdem soll sich der Bundestag dafür einsetzen, dass europa- und weltweit der Abbau und die Nutzung von Asbest verboten wird.

Sieht man sich die Folgen der durch Asbest verursachten Schäden für die Betroffenen an, so ist der Antrag aus Sicht der Fraktion Die LINKE. ohne Zweifel in den allermeisten Positionen sinnvoll. Asbest ist hochgefährlich und löst Krebs aus, wenn es in die Lunge gerät. 2005 mussten in der Bundesrepublik 1.540 Todesfälle durch Asbest offiziell festgestellt werden. Tatsächlich werden es noch erheblich mehr sein.

Die Asbestgewinnung liegt weltweit bei 2,2 Millionen Tonnen jährlich. Davon wurden 2009 in die Bundesrepublik 38 Tonnen legal mit Ausnahmegenehmigungen eingeführt. Es gibt jedoch etliche Produkte ausländischer Hersteller, mit denen unbekannte Mengen in die Bundesrepublik gelangen. Es handelt sich hier um beispielweise um Dichtungsmaterialien oder um Thermoskannen mit Wärmedämmung aus Asbest.  Es sind übliche Gebrauchsgegenstände für den täglichen Alltag von Handwerkern und Verbrauchern. Die im Antrag genannten Vollzugsdefizite des Chemikalienrechts müssen deshalb unbedingt beseitigt werden. Diese illegalen Importe dürfen keine weiteren Schaden mehr anrichten.

Bei den Ausnahmeregelungen des legalen Imports besteht eine ganz andere Situation. Hier werden keine Verbraucher unbekannten Gefahren ausgesetzt, sondern es werden zwei engbegrenzte Industrieanwendungen ermöglicht. Die zeitlich begrenzten Ausnahmegenehmigungen sind an strikte Auflagen geknüpft.
Es sind zwei Industrieunternehmen, die Asbest zur Chlorgewinnung benötigen. Das Unternehmen der Solvay-Gruppe sieht sich in der Lage, das Asbest durch andere Stoffe zu ersetzen. Es wird das auch kurzfristig umsetzen. Das Unternehmen der Dow Chemical schließt einen Ersatz als technisch nicht möglich aus, da ihre Produktionsmethode eine andere sei. Das Produktionsverfahren müsse beim Verzicht auf Asbest vollständig neu aufgebaut werden. Die zulässige Arbeitsplatzbelastung liegt bei Dow Chemical um den Faktor 100 unter dem zulässigen Grenzwert und die Montage des Asbests wird von Robotern vorgenommen.

Durch die Nichtverlängerung der Ausnahmegenehmigung wären im Stader Werk rund 1.500 Arbeitsplätze gefährdet. Die Sicherheit der mit dem Umgang von Asbest betrauten Arbeitnehmer ist aber gewährleistet  und auch die Verglasung der Asbestabfälle ist ein akzeptabler Entsorgungsweg. Ein Verbot, welches nach einer realistischen Fristsetzung von 4 Jahren in Kraft tritt würden wir unterstützen. Ein sofortiges Verbot ist jedoch unangebracht und daher wird sich die Fraktion DIE LINKE. bei diesem Antrag enthalten.