Pressemitteilung: Teure, umstrittene Schiedsgerichte: 23 Millionen nur für Verfahrenskosten
Die Verfahrenskosten für aktuell vier laufende Investor-Staat-Schiedsverfahren, die auf Basis des Energiecharta-Vertrags in Kombination mit der ICSID-Konvention gegen Deutschland betrieben werden, liegen bereits bei über 23 Millionen Euro. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Ralph Lenkert hervor. Bei den Investor-Staatsschiedsverfahren handelt es sich um eine Art Gerichtsbarkeit außerhalb der Judikative, die u.a. auf dem Energiecharta-Vertrag beruhen. Hiermit können Unternehmen auf entgangene Profite und Renditen klagen, die ihnen aufgrund politischer Entscheidungen des Gesetzgebers, beispielsweise für Umweltschutz, entgehen.
Dazu erklärt Ralph Lenkert, Energiepolitischer Sprecher der Linken im Bundestag:
„Schiedsgerichte sind teuer, intransparent, demokratiefeindlich und werden von Anwaltskanzleien und internationalen Konzernen zur Profiterwirtschaftung missbraucht. Es ist unerträglich, dass Profitinteressen über das Wohl und die Gesundheit von Menschen gestellt sind, über den Erhalt unserer Lebensgrundlagen. Anstatt Konzerne für Umweltzerstörung zur Verantwortung zu ziehen, erpressen diese über Schiedsgerichte „Entschädigungen für Kosten und theoretisch entgangene Gewinne“, wenn sie die Zerstörung beenden mussten. Allein die Verfahrenskosten zu Lasten der Allgemeinheit sind erheblich, von eventuellen Entschädigungen sprechen wir da noch gar nicht. Fast 13 Millionen kostet bislang die Abzockerklage der Strabag, acht Millionen Euro eine Klage des Unternehmens Mainstream, eine halbe Million kosten zwei weitere Verfahren. Bei der Bundesregierung sind für diese Klagen inzwischen nochmal über eine Million Euro Personalkosten entstanden. Und dazu kommt dann eben irgendwann noch die „Entschädigung“. Da darf man dann sowas wie den fast 3 Milliarden Euro teuren Vergleich mit Vattenfall nicht vergessen.
DIE LINKE unterstützt die Kündigung des Energiecharta-Vertrages und fordert, alle Verträge zu kündigen, die Schiedsgerichtsverfahren beinhalten. Unternehmen, die internationale Schiedsgerichtsverfahren zur Profitmaximierung missbrauchen, mehr Entschädigung fordern, als sie nachweisbare Kosten hatten und sich über das Urteil des EU-Gerichthofes hinwegsetzen (Verbot von internationalen Schiedsgerichtsverfahren zwischen EU-Mitgliedsländern), sollten außerdem von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.