Rede vom 26.05.2011

Ralph Lenkert

Sehr geehrte Frau  Präsidentin
geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Ich wundere mich schon, was Gerichte auch beim Lärmschutz manchmal aus Gesetzen machen.
Den Lärm von Fröschen müssen Anwohner dulden, aber Kinderlärm wurde verboten.  
Mit der nun von der Bundesregierung  geplanten Änderung der Lärmgesetzgebung dürfen nicht nur Frösche quaken sondern auch Kinder laut spielen.
Gegen Spielplätze und Kindertagesstätten sind Lärmklagen zukünftig unzulässig.
Das finden wir gut.

Aber leider gibt es ein Problem, denn nur bis zum 14. Geburtstag dürfen Kinder lärmen, weil nach Gesetz da die  Kindheit endet.
Pech für die Jugendlichen und Freizeitsportler, sie müssen leise sein, aber Frösche dürfen quaken.
Das Sportfeste zwischen 13:00 und 15:00 Uhr untersagt werden, dass Jugend- und Freizeitsport in enge Zeitfenster gezwungen wird, dass lehnen wir ab.
Deshalb beantragt die Linke, dass für den Jugend- und Freizeitsport die erlauben Lärmgrenzwerte um 5 Dezibel angehoben werden.  
Auch diesen Antrag haben sie von CDU, SPD, FDP und Grünen im Ausschuss abgelehnt, mit der Begründung Jugendliche und Sportler seien  nicht wie Kinder, die für ihr Verhalten nichts können.  Freizeitsportler müssen nicht hörbar sein.
Prinzipiell unterstützt die Linke den Schutz vor Lärm.
Aber erklären Sie mir und allen Bürgern, weshalb sie per Gesetz einen Straßenlärm von 59 Dezibel in Wohngebieten zulassen?
Warum darf ein Militärflugzeug nach Gesetz mit mehr als 90 Dezibel über ein Haus hinweg donnern?
wenn sie dann gleichzeitig Sportgeräusche von nur 54 Dezibel verbieten?
Die Linke lehnt diese Ungleichbehandlung ab.

Nach ihrem Gesetz ist folgendes zu erwarten.
Auf einem Bolzplatz spielen Kinder von 13 Jahren, gegen diese Geräusche kann man nicht klagen. Jetzt spielt ein 15 jähriger Jugendlicher mit – dagegen könnte man klagen.
Spielt das 8 jährige Mädchen mit Ihrer Freundin Basketball, dann ist das Scheppern erlaubt, spielt Papa mit ist das Scheppern untersagt.
Was für ein Schwachsinn.

Wie sollen Kommunen da mit Beschwerden von Anwohnern umgehen?
Sollen Sie Schilder aufhängen mit der Aufschrift, Spielen an Wochenenden für Kinder erlaubt, für Jugendliche , Eltern und Großeltern verboten?
Ehrlich was soll das.
Die von uns geforderte Änderung der 18. Bundesemissionsschutzverordnung mit 5 Dezibel höheren Grenzwerten hilft Jugendlichen, Sportlern, Vereinen und Kommunen auf rechtssicherer Basis ihre Arbeit und Freizeit zu organisieren.  
So könnten Opa, Paul und Lisa auch Sonntags gemeinsam Fußball spielen.
Und die 15 jährigen werfen den Basketball aus Freude statt Flaschen aus Frust.
Um Ihnen die Angst zu nehmen, auch mit der Änderung darf der Sportler nicht so viel Lärm verursachen wie der Autofahrer.  Deshalb fordere ich Sie auf, stimmen sie hier im Plenum neben dem Gesetzentwurf auch unserem Antrag zu.
Zeigen sie endlich Herz - nicht nur Kinder und Frösche , sondern auch für Jugendliche und Sportler.