Protokollrede: Verordnung zur Änderung der Differenzbetragsanpassungsverordnung

122. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages – 21.09.2023

TOP 23

Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (25. Ausschuss) zu der Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Verordnung zur Änderung der Differenzbetragsanpassungsverordnung
Drucksachen 20/7538, 20/7675 Nr. 2, 20/…

 

Rede zu Protokoll

Ralph Lenkert (DIE LINKE)

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

Kolleginnen und Kollegen,

wenn Privatkundinnen und Kunden von Gasversorgern an uns herantreten und davon berichten, dass ihr Gasversorger bei der turnusmäßigen Verlängerung des Gasliefervertrages plötzlich 30 Cent pro Kilowattstunde aufruft, während Neukundinnen bei demselben Versorger nur 11 Cent bezahlen müssten, erleben wir schamlose Dreistigkeit bei den Gasversorgern. Diese nutzen es aus, dass die Gesellschaft zur Abfederung sozialer Härten einspringt und Preisdeckel einführt. Sie bedienen sich aus dem Topf, aus dem sowohl Privatverbraucher als auch Versorger vor Preisexkursionen geschützt werden sollen einfach, wie es ihnen beliebt. Sie treiben damit die Inflation weiter voran, schaden nachhaltig der Gesellschaft und dem Rest der Wirtschaft, für noch mehr Profit.

Mit der vorliegenden Verordnung zur Differenzpreisanpassung soll diesem Missbrauch ein Riegel vorgeschoben werden. Zu spät, natürlich, aber immerhin korrigieren sie Fehler, auf welche DIE LINKE bereits bei der Verabschiedung der Verordnung hinwies.

Aber ich frage Sie: wenn Unternehmen der Privatwirtschaft immer wieder imstande sind, Gesetzeslücken und Schlupflöcher zu finden und sich hierdurch entgegen allen Sitten zum Schaden der Gesellschaft zu bereichern, und wenn der Staat als einziges Mittel hiergegen nur das Schließen der Schlupflöcher vorsieht, welchen Anreiz hat das Unternehmen, sich über Moral, Ethik und Werte einer solidarischen Volkswirtschaft Gedanken zu machen? Keine.

Dass wir diese Verordnung brauchen, macht zwei Dinge deutlich:

Erstens: Die Moral in vielen Unternehmen der kapitalistischen Wirtschaft ist gegen die Interessen der Gesellschaft gerichtet. Zweitens: die Aufsicht des Staates über die Geschäftsgebaren der Wirtschaft versagt.

Wenn es in Deutschland eine funktionierende Marktaufsicht gäbe, wenn Unternehmen mit sittenwidrigen Geschäftspraktiken wüssten, dass ihnen die Zerschlagung und Enteignung droht, wenn Skandale wie CumEx echte Folgen hätten, die wirtschaftlich weh tun und die Täter ins Gefängnis bringen könnten, wenn sich die Empörung in der Gesellschaft auf die echten Verbrechen an den Volkswirtschaften und die Täter richten würden, wenn der Staat sich selbst Instrumente in die Hand gäbe, Geschäftsgebaren zum Nachteil aller von vornherein aufs Schärfste zu sanktionieren, dann bräuchten wir solche Verordnungen nicht.