Protokollrede: Änderung des Düngegesetzes

131. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages – 19.10.2023

TOP 33

Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes (Drucksache 20/8658)

 

Rede zu Protokoll

Ralph Lenkert (DIE LINKE)

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

es ist doch immer wieder erstaunlich, was so alles im Regierungshandeln auf der Strecke bleibt. Beispiel: Der Umgang mit Nährstoffen im landwirtschaftlichen Betrieb und bei betrieblichen Stoffstrombilanzen. Ins Reine gesprochen: Deutschland hat aufgrund von EU-Vertragsverletzungen eine Neuausrichtung des Düngerechts vorzunehmen, um die EU-Nitratrichtlinie umzusetzen.

Das Interessante an dem Entwurf ist weniger die juristische Verklausulierung in der Begründung des Gesetzestextes, sondern die Stellungnahme des Bundesrates dazu. Dort heißt es nämlich, dass die Düngepraxis – über den Entwurf hinaus – im Sinne der Verursachergerechtigkeit weiter auszugestalten sei.

Zwar hat der Gesetzgeber jetzt die Rechtsgrundlagen für ein Datenmonitoring und die Sanktionierung von Verstößen gegen die Nitratrichtlinie eingeplant, laut Bundesrat jedoch noch kein bundesweit einheitliches Datenerfassungs- und Datenverarbeitungssystem mit aufgenommen. Das aber ist unerlässlich dafür, um überhaupt wirksame Kontrollfunktionen ausüben zu können.

Wir von der LINKEN sehen das schon lange so!

Unsere Agrarministerin in Thüringen appelliert seit geraumer Zeit an die Bundesregierung, endlich aus der Rolle des Reagierens auf Druck von außen herauszukommen. Denn es muss eine Balance zwischen ökologischen und ökonomischen Herausforderungen geschaffen werden.

Meine Damen und Herren,

jetzt geht es darum, schnellstmöglich die Datengrundlage zu schaffen, um ein tatsächliches Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung zu erreichen.

Auf der anderen Seite müssen die Betriebe aber auch dafür sorgen, dass sich der Zustand generell verbessert. Deswegen gibt es keine Alternative zu einem Düngemanagement, dass insgesamt die Wiederherstellung der Natur in den Vordergrund stellt.

Die Bundesregierung muss also viel stärker als bisher beim Thema Verursachergerechtigkeit handeln, um die Belange der Landwirtschaft sowie des Natur- und Gesundheitsschutzes zu berücksichtigen.

Sie sehen: Auch kleine Dinge schließen aufs große Ganze.

Ich danke für die Aufmerksamkeit!