Neustart für die Wärmewende
Der Anteil erneuerbarer Energien bei der Erzeugung von Wärme liegt bislang bei nur ca. 15 Prozent. Die Beschleunigung der Wärmewende ist daher eines der wichtigsten Projekte im Kampf gegen die Klimakrise. Der Entwurf der Bundesregierung für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes will sich dieser Herausforderung annehmen, lässt aber zentrale soziale Aspekte außer Acht. Die geplanten Maßnahmen würden für viele Menschen eine enorme finanzielle Herausforderung darstellen. Dies ist nicht nur ungerecht, sondern gefährdet auch die Akzeptanz der Energiewende als Ganzes.
Es ist damit auch entscheidend für den Klimaschutz, dass die Förderung des Heizungstausches und der energetischen Sanierung deutlich ausgeweitet und nach Einkommen gestaffelt wird. Der Heizungstausch darf für Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer mit kleinem Geldbeutel und ohne Ersparnisse nicht zu einer existenziellen Frage werde.
Das Heizungsgesetz droht zudem zu einem weiteren Treiber für den Mietenanstieg zu werden. Der Schutz der Mieterinnen und Mieter muss daher auch aus diesem Grund verstärkt werden. Durch Heizungstausch und Sanierungsmaßnahmen dürfen für Mieterinnen und Mieter keine Mehrbelastungen entstehen. Von zentraler Bedeutung ist dafür die Abschaffung der Modernisierungsumlage. Diese ermöglicht bislang die unbefristete Umlage von Modernisierungskosten auf die Mieterinnen und Mieter – auch über die Investitionskosten hinaus.
Gesetzliche Vorgaben für einen Heizungstausch müssen zudem in eine kommunale Wärmeplanung eingebettet sein. Positivbeispiele wie Dänemark zeigen, dass erst dadurch die jeweils geeignetste Lösung zur Wärmeversorgung in den jeweils unterschiedlichen konkreten lokalen Gegebenheiten gefunden wird. Das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung muss daher vorgezogen und parallel mit einer grundlegend überabeiteten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beraten werden.
Die Kommunen müssen bei der Planung und Umsetzung der Wärmewende finanziell und organisatorisch unterstützt und befähigt werden. Sanierungsbeauftragte im Quartier können hier eine entscheidende Rolle spielen, indem sie für eine notwendige fachliche Beratung sorgen und den Ablauf der Maßnahmen in der Kommune auch bei der Sanierung von Bestandsgebäuden in Quartieren koordinieren. Auch der Bundesrat drängt in seiner Stellungnahme zum Heizungsgesetz, Quartierslösungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu verankern.
Das alles kostet Geld. Zur Finanzierung der Maßnahmen brauchen wir eine Abschaffung der Schuldenbremse und eine gerechtere Steuerpolitik samt Besteuerung von Vermögenden.