Nachgefragt #1
28.02.2018
Befragung der Bundesregierung: Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2018
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, wir sind uns einig, dass diese Verordnung notwendig ist. Ob es notwendig ist, hierzu eine Regierungsbefragung durchzuführen, dazu habe ich eine ganz andere Meinung.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der AfD)
Ich bin Fan des FC Carl Zeiss Jena. Wir sind jetzt glücklich wieder in der dritten Liga. Ich kenne die Stadien für die vierte Liga. Ich kenne viele Amateurstadien. Ich kenne die Probleme von unterklassigen Vereinen, von Sportvereinen überhaupt und weiß, wie die Sportstätten im Allgemeinen aussehen. Wenn ich die Situation in diesen Stadien und Sportanlagen sehe, hätte ich ein ganz anderes Thema im Kopf, über das ich Sie heute befragen möchte; denn Sie sind auch für Stadtentwicklung zuständig. Leider ist dies nicht möglich.
(Manfred Grund [CDU/CSU]: Trotzdem fragen!)
Wir erleben zurzeit vielfach, dass es wegen der Sportanlagen von Vereinen, von Leichtathletik, über Basketball und Handball bis hin zu Fußball, Ärger wegen des Lärms gibt, weil Wohngebiete an die vorher auswärts gelegenen Stadien heranrücken. Auch dazu darf ich nicht fragen. Deswegen stelle ich Ihnen jetzt eine andere Frage. Wie lange ist beim Public Viewing nach Beendigung des Spieles erwartungsgemäß mit einem erhöhten Lärmpegel durch die Abfahrt der Gäste zu rechnen?
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit:
Das hängt selbstverständlich davon ab, wie sich die Fans nach dem Ergebnis fühlen.
(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der AfD und der FDP)
Wenn das Ergebnis nicht so gut ist, dann wird die Abfahrt wahrscheinlich kürzer dauern. Im Übrigen kann ich, Herr Kollege Lenkert, in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass für den Ausbau von Sportanlagen im Wesentlichen nicht der Bund zuständig ist, sondern die Kommunen, meistens mit Unterstützung der Länder. Ich darf aber auch darauf hinweisen, dass wir in der zu Ende gegangenen Legislaturperiode eine eigene Fördermaßnahme im Bereich von Sport, Jugend und Kultur aufgelegt haben. Sie ist sehr gut angenommen worden. Da haben wir mit Bundesmitteln gefördert, obwohl das eigentlich nicht unser Aufgabenbereich ist. Ich darf außerdem darauf hinweisen, dass wir in der zu Ende gegangenen Legislaturperiode auch die Sportanlagenlärmschutzverordnung in der Weise geändert haben, dass privilegierte Sportstätten, die früher mit Blick auf die Lärmschutzvorschriften Sondergenehmigungen bekommen haben und an die jetzt Wohnbebauungen herangerückt sind, ihre Privilegierung auf Dauer behalten.