LINKE lehnt Bau der Hochspannungsleitung durch Thüringen kategorisch ab

Am 26. November veranstaltete der ostdeutsche Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz AG im Dorint Hotel in Weimar eine Informationsveranstaltung zu einer in Planung befindlichen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ). Diese Leitung, die im Jahr 2022 in Betrieb gehen soll, dient als Punkt-zu-Punkt-Verbindung von Bad Lauchstädt nach Mittelbayern. Die 50Hertz AG stellte ihre Grobtrassenplanung vor, nach der die Leitung entweder über den mittelthüringischen Raum über die Region Weimar Richtung Ilmenau, alternativ über den Ostthüringer Raum entlang der A9 geführt werden soll.

Ralph Lenkert, Jenaer Bundestagsabgeordnete der LINKEN erklärt hierzu:

„DIE LINKE lehnt diesen Leitungsbau ab. Die Frage ist nicht, wo diese Leitung gebaut werden soll, sondern ob sie überhaupt notwendig ist. Die 50Hertz AG argumentiert, die Leitung sei notwendig, um Windstrom aus dem Norden nach Süden zu schaffen. Tatsächlich wird über die Hälfte der Leitungskapazität dazu genutzt werden, Braunkohlestrom aus Sachsen und Brandenburg zu exportieren. Mit Energiewende hat das nichts zu tun.

Nach den gegenwärtigen politischen Rahmenbedingungen bleiben die Einwohner Thüringens über die Zahlung von Netzentgelten auf den Kosten sitzen, die die Leitung an Verlusten generiert. Es ist inakzeptabel, Menschen mit derartigen Infrastrukturgroßprojekten direkt vor ihrer Haustür und in ihren Naherholungsgebieten zu konfrontieren und ihnen dann auch noch Mehrkosten aufzubrummen. Bereits heute bezahlen die Thüringer rund zwei Cent pro Kilowattstunde mehr als in Bayern, obwohl dort die eigentlichen Nutznießer der Nord-Süd-Kuppelleitungen sind. Solange Netzentgelte nicht bundesweit einheitlich umgelegt werden, kommen auf Thüringen durch weiteren Übertragungsleitungsbau als Stromtransitland immer höhere Kosten zu. Das Land Thüringen und die beteiligten Kommunen müssen in der bevorstehenden Planungskonferenz massiv Einwände gegen dieses Projekt vorbringen. Im Übrigen wäre ein Mindestabstand der Leitung zu Wohnbebauungen von 100 Metern völlig indiskutabel.“