Kreislauf- oder Abfallwirtschaft?

Das ist die Frage. Der Auftritt der Bundesregierung zum Entwurf des neuen Abfallgesetzes verspricht wenigstens dem Titel nach die übliche „Wende“. Die Abfallwirtschaft, zuletzt durch das „Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz“ geregelt, soll zur reinen Kreislaufwirtschaft mutieren. Dem Titel zufolge wird in der BRD der Abfall jetzt konsequent abgeschafft; jedenfalls impliziert dies die neue bzw. abgekürzte Bezeichnung „Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)“.

Doch genügt das Gesetz diesem hohen Anspruch, wenn eine Recyclingquote von 65% als Zielmarke gesetzt wird und 64%, vergl. Abfallbilanz 2008, bereits erreicht werden?  Ganz klar nein, eine maßgebliche „Wende“ lässt sich so jedenfalls nicht feststellen. Angesichts einer zukünftigen Biotonne wirkt das gesetzte Ziel noch dürftiger, denn um einige Prozentpunkte wird sich die Verwertungsquote allein wegen der getrennten Erfassung von Bioabfällen zusätzlich erhöhen. Sie läge dann bereits über der Zielmarke.

Fehler liegen bei der Verwertung schon bei der eigentlich zum Jahresende 2010 umzusetzenden Richtlinie der EU, die die thermische Verwertung explizit nennt, die stoffliche Verwertung aber unter „sonstig“ einordnet und sie der thermischen gleichsetzt. Und um es zu erwähnen, getrickst wird in der Richtlinie selbst, wenn bei den Effizienzberechnungen zur Verbrennung bei der Stromerzeugung mit einem Faktor von 2,6 gerechnet wird. Diese Manipulation verhindert eine pflichtgemäße Nutzung der Abwärme - die Kraft-Wärme-Kopplung - bei Verbrennungsanlagen sehr effektiv. So wird die Effizienzverpflichtung im wesentlichen ausgehebelt.

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