Geodatenzugangsgesetz fördert gläsernen Bürger zugunsten wirtschaftlicher Interessen

Ralph Lenkert

DIE LINKE. sieht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Bürgers durch das neue Geodatenzugangsgesetz in Gefahr. Während es das neue Meldegesetz immerhin im Nachgang in die öffentliche Debatte schaffte, scheint das Geodatenzugangsgesetz niemanden zu beunruhigen.

Dabei sollen zukünftig alle von Behörden erfassten Geo-Daten jedem Interessenten ohne Angabe von Gründen zugänglich sein.
„Meine Anfrage an den Bundesdatenschutzbeauftragten zu diesem Gesetz wurde bisher nicht beantwortet“, stellte Ralph Lenkert, Obmann der Linken im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, fest und fährt fort: „Die windelweichen Formulierungen aus dem Umweltinformationsgesetz sind jetzt das letze Zäunchen, welches noch einen geringen Schutz der informationellen Selbstbestimmung der Bürger bietet.“
Mit diesem Gesetz werden sensible Informationen wie adressgenaue Krankheitsdaten, Bevölkerungsmerkmale und damit auch Sozialstrukturen, die als Geodaten eingestuft sind, jetzt von jedermann maschinenlesbar bei Behörden abgerufen werden können.
Die durch die freie Nutzung dieser Daten drohende Stigmatisierung von Menschen nach ihrer Wohnanschrift lehnt DIE LINKE. strikt ab und fordert: „Alle persönlich zuordenbaren Daten, die zur Stigmatisierung von Menschen beitragen können, müssen geheim bleiben.“

„Ich fordere den Bundesrat auf, dieses Gesetz, ebenso wie das Meldegesetz, nicht passieren zu lassen. Der Datenschutz muss auch beim Geodatenzugangsgesetz sichergestellt werden.“

Siehe Bundestagsdrucksache 17/9686 Artikel 1 und Geodatenzugangsgesetz §4 Absatz 1 Ziffer 4 Buchstaben e), r) und w)