Daseinsvorsorge der Kommunen beim Abfallrecht bleibt vorerst erhalten

Ralph Lenkert

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat sich in seiner gestrigen Sitzung auf einen Kompromiss beim neuen Abfallrecht geeinigt. Damit bleibt die kommunale Abfallsammlung in ähnlicher Weise wie zuvor erhalten. Zukünftig kann den Kommunen jedoch dann das Sammelrecht entzogen werden, wenn der private Entsorger wesentlich besser sammeln oder verwerten kann.

Der linke Bundestagsabgeordnete Lenkert erklärt dazu: „Nach den deutlichen Verbesserungen gegenüber den ersten Entwürfen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes muss man mit diesem Kompromiss leben – er ist schwer erkämpft. DIE LINKE. hätte die kommunale Daseinsvorsorge nicht in Frage gestellt. Dieses Gesetz öffnet den privaten Entsorgern die Tür zu neuen Bereichen der Abfallwirtschaft. Aber dank der Änderungen haben die Kommunen jetzt die Chance, diesen Bereich der Daseinsvorsorge zu behalten. Damit wird dann auch die Gebührensteigerung von 10 Euro je Einwohner abgewendet.“