Chance erneut vertan beim Verpackungsgesetz

Die Rede kann hier auch angeschaut werden.

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen!

Schon wieder behandeln wir im Bundestag ein Novellchen des Verpackungsgesetzes, und die Union verhinderte leider notwendige Verbesserungen. Die Verpackungsmengen werden weiter steigen, und die privaten Entsorger, die Dualen Systeme, werden die Abzocke der kommunalen Entsorger fortsetzen, und wir Bürgerinnen und Bürger müssen mit höheren Müllgebühren dafür aufkommen.

Zumindest bei Glas, Plaste und Blech wird durch die Einführung eines Einwegpfandes auf alle Getränkeverpackungen zukünftig weniger Müll in der Umwelt landen. Auf alle Getränkeverpackungen? - Nein! Tetrapacks und Verpackungen mit weniger als 0,1 Liter Fassungsvermögen bleiben außen vor. Da ist die Gefahr doch offensichtlich, dass zukünftig noch mehr Fruchtsäfte oder andere Getränke in Pappkartons angeboten werden und diese weiterhin die Umwelt zerstören. Mit diesem Gesetz konterkarieren Sie die Müllvermeidung. Wir als Linke fordern eine Pfandpflicht für alle Getränkeverpackungen, ohne Ausnahmen!

(Beifall bei der LINKEN)

Liebe Bürgerinnen und Bürger, Recyclingquoten für Kunststoff sind wichtig. Darüber entsteht eine spannende Diskussion - wir haben es eben schon gehört -, ob Kunststoffetiketten auf Glasflaschen bewirken, dass diese Flaschen in die Recyclingquote mit einfließen oder nicht. Und die FDP möchte dann auch definieren, dass eine Glasflasche mit Kunststoffetikett eine Glasflasche bleibt. Als Techniker hätte ich eine ganz einfache Lösung: Wenn die Unternehmen zu Papieretiketten zurückkehren, braucht es keinen Kunststoff mehr, und wir hätten das Problem gelöst.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Ulli Nissen (SPD))

Kolleginnen und Kollegen, gesetzlich dürfen die privaten Entsorger, die Dualen Systeme, die Papier- und Kartonsammlungen der Kommunen für ihren Verpackungsmüll mitbenutzen und sollten für diese Sammelleistung eigentlich bezahlen. Fehlanzeige! 22 Prozent der Kommunen haben bis heute keinen Vertrag mit den Dualen Systemen über die Übernahme der Entsorgungskosten abschließen können. Und bei den abgeschlossenen Verträgen decken die Entgelte, die die Dualen Systeme bereit sind zu zahlen, meistens nicht die Kosten für die Einsammlung des Abfalls.

Dadurch erhöhen sich unsere Müllgebühren, liebe Bürgerinnen und Bürger. Dann stellt sich die Frage: Warum schließen die Kommunen überhaupt solche Verträge ab? Da lohnt ein Blick ins Gesetz. Die Kommunen haben einen Entsorgungsauftrag, sie müssen entsorgen; auch wenn es keinen Vertrag mit den Dualen Systemen gibt. Die Dualen Systeme müssen nur bezahlen, wenn es einen Vertrag gibt, und deswegen nutzen die Dualen Systeme Schlupflöcher. Mithilfe von Winkeladvokaten verweigern sie Verträge, und das sichert ihnen Zusatzprofite. Das ist ein Skandal!

(Beifall bei der LINKEN)

Das ist aber nicht genug: Bei 40 Prozent der abgeschlossenen Verträge haben die Kommunen die Leistungen aus 2019 und 2020 bis heute nicht bezahlt bekommen. Das lehnt Die Linke ab. Wir fordern, dass Gebührenrecht gilt, wenn keine Verträge vorliegen, damit die Kommunen ihre Leistungen auch fair bezahlt bekommen. So könnte man die Steigerung der Müllgebühren verhindern und die Dualen Systeme zur Ehrlichkeit zwingen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)