Anhörung bestätigt Zweifel an Rechtskonformität der weiteren Beschleunigung beim Netzausbau

Der Wirtschaftsausschuss im Bundestag hat heute eine öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus durchgeführt. Der Gesetzentwurf enthält insgesamt 20 Gesetzes- bzw. Verordnungs-Änderungen im Energiebereich, mit dem der Ausbau der Übertragungsnetze weiter beschleunigt werden soll. Dazu sollen mehrere Vereinfachungen und Abkürzungen bei Planfeststellungsverfahren, bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und bei strategischen Umweltprüfungen festgelegt werden. Diese betreffen unter anderem auch die Planungshoheit von Ländern und Kommunen.

Hierzu erklärt Ralph Lenkert, Umweltpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag und Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur:

„Die Anhörung hat bestätigt, dass dieses Gesetz verfassungsrechtliche Bedenken aufwirft. Der Bund will ultimativ in die Hoheit der Raumordnungsplanung der Länder und die kommunale Bauleitplanung eingreifen. Diese können für anstehende Trassenplanungen von der Bundesnetzagentur aufgehoben werden. Eine verbindliche Vereinbarkeit von Bundesplanung und Raumordnungsplanung der Länder besteht dann nicht mehr. Das heißt, dass Länder und Kommunen die Eingriffe des Bundes zukünftig zu dulden haben und sich dagegen nicht mehr zur Wehr setzen können.

Weiterhin bestehen europarechtliche Bedenken wegen der Aushebelung des Naturschutzes und der Schwächung der Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Bund will beim Umbau und bei der Verlängerung bestehender Leitungen zukünftig auf die Bundesfachplanung verzichten. Damit wird die strategische Umweltprüfung solcher Projekte erheblich eingeschränkt. Da diese Leitungen aber zum großen Teil bereits seit Jahrzehnten bestehen, sind sie heute teilweise nicht mehr mit umliegenden Schutzgütern wie Siedlungen oder Vogelschutzgebieten vereinbar. Nach dem Gesetzentwurf sollen die Leitungen zukünftig ohne weitere Prüfung einfach umgebaut, verstärkt oder verlängert werden können. Das wirkt sich insbesondere auch auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung aus: teilweise verlaufen ältere Übertragungsleitungen in unmittelbarer Siedlungsnähe oder sogar über Wohnbebauung hinweg. Wenn das zuständige Landesamt hier nicht ganz genau die emissionsrechtlichen Belange prüft und Einspruch erhebt, werden Menschen und Schutzgebiete auf Jahrzehnte mit den Auswirkungen dieses Umbaus konfrontiert sein.

DIE LINKE hat erhebliche Zweifel, dass dieser Gesetzentwurf rechtskonform ist. Er macht Abstriche bei der öffentlichen Mitbestimmung, bei der Transparenz und beim Umweltschutz. Die Bundesregierung zeigt damit, dass es ihr nicht um die Interessen der Menschen, sondern um die Profite der Übertragungsnetzbetreiber geht. Mit Energiewende hat das nichts zu tun. Im Gegenteil: so wird weiter Akzeptanz für den dringenden ökologischen Umbau verspielt.“