Kommt nach vorne!
Dresden am 19. Februar 2011: Rund 2.500 Nazis wollten ihre Vorjahresniederlage vergessen machen. Damals hatten mehrere tausend Menschen den Ort der Auftaktkundgebung blockiert. Doch auch 2011 verhinderte ein breites Bündnis aus zivilgesellschaftlichen und antifaschistischen Gruppen die geplanten Kundgebungen. Mehr als 10.000 Menschen blockierten auf sämtlichen Zufahrtsstraßen die Anreisewege der Nazis.
Unserem Buskonvoi aus Thüringen verweigerte die Polizei die Einfahrt nach Dresden, obwohl es genehmigte Mahnwachen gab. Laut Gesetz muss der Zugang zu Kundgebungen gewährt werden – aber eben nicht mit dem Bus. Also liefen wir die 9 km ins Zentrum. Wir waren kurz vor dem Hauptbahnhof, als die Polizei ohne Vorwarnung rücksichtslos Tränengas gegen unseren aus drei- bis viertausend Menschen bestehenden Zug einsetzte – ein klarer Gesetzesverstoß! Trotz rüder Tränengas-Attacken ließen wir Demonstranten uns weder beeindrucken noch zu Gewalt hinreißen. Friedlich sitzend blockierten wir eine mögliche Marschroute der Nazis. Gemeinsam mit dem Jenaer Oberbürgermeister und anderen Abgeordneten gelang es mir dort, der Polizei klarzumachen, dass ein Einsatz von Gewalt seitens der Polizei ein Rechtsverstoß wäre – an unserer Kreuzung blieb es bis auf den Tränengaseinsatz gewaltfrei.
Im August 2011 hatten die Blockade-Aktionen von Dresden ein Nachspiel in Jena, das berechtigte Proteste hervorrief. Sächsische Polizisten führten eine Hausdurchsuchung beim Jenaer Jugendpfarrer Lothar König durch. Vorgeworfen wurde ihm „Schwerer Landfriedensbruch“. Der Lautsprecherwagen der Jungen Gemeinde wurde als „Tatmittel“ beschlagnahmt. Mir wurde von den sächsischen Polizisten das Beobachten der Durchsuchung verweigert, ich könne ja mein Recht auf Beobachtung per Gerichtsbeschluss einklagen – ein klarer Verstoß gegen die Thüringer Rechtslage. Die Bearbeitung meiner Beschwerde beim Thüringer Innenministerium dauerte bis zum Ende der Durchsuchung – so viel zum Rechtsverständnis der Polizei aus Sachsen.
Inzwischen ist der Berliner Tim H. trotz fehlender Beweise und offenbar nur für den Ruf „Kommt nach vorne!“ – obwohl selbst dieser ihm nicht sicher zugeordnet werden konnte – zu 22 Monaten Haft verurteilt worden. Gegen Lothar König hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Der Prozess vor dem Dresdner Landgericht hat Anfang April dieses Jahres, also mehr als zwei Jahre nach der „Tat“, begonnen. Besonders angesichts der aktuellen Enthüllungen im Zusammenhang mit dem terroristischen „Nationalsozialistischen Untergrund“ ist eine Kriminalisierung antifaschistischer Proteste ungeheuerlich und Widerstand gegen jede Form von Faschismus, Rassismus und Antisemitismus dringend notwendig.
Deshalb wird sich DIE LINKE weiter dafür einsetzen, in breiten Bündnissen faschistische Aufmärsche zu verhindern. Ich werde gegen Nazis stehen und wenn mir die Kraft zum Stehen schwindet, muss ich mich mit den anderen Nazigegnern halt setzen, egal ob in Dresden, in Gera oder in Kahla.

