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Koalition setzt ordentliche Verfahren beim Netzausbau außer Kraft

credits: T.Pätzold

Durch die Hintertür hat die große Koalition heute zehn neue Vorhaben des Netzausbaus in den Bundesbedarfsplan gesteckt. Es handelt sich dabei zumeist um Projekte, die in bestehender Trasse gebaut werden sollen, es sind aber auch viele Kilometer Neubau dabei. Gleichzeitig hat sie sich auf die Verlegung des südlichen Anknüpfungspunktes der Hochspannungsgleichstromtrasse Süd-Ost von Gundremmingen nach Isar festgelegt. Sie folgt damit einem Szenario des Netzentwicklungsplans Strom 2025, der sich im ersten Entwurf derzeit noch in seiner Konsultationsphase befindet. Die Änderungen wurden an einen Gesetzentwurf zur teilweisen Erdverkabelung von Stromtrassen unmittelbar vor den abschließenden Ausschussbehandlungen per Änderungsantrag überraschend eingebracht. Der Gesetzentwurf wird mit den Änderungen bereits morgen, Donnerstag den 3.12. abschließend im Bundestag beraten.

Dazu erklärt Ralph Lenkert, Umweltpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Deutschen Bundestag und Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur:

„Die Ergänzungen des Bundesbedarfsplangesetzes erreichten uns erst gestern Abend in einem 50 seitigen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zum Energieleitungsausbau und wurden heute Morgen in den Ausschüssen bestätigt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, die Kriterien für Erdverkabelung von Leitungsneubauprojekten auszuweiten. Mit dem Änderungsantrag, der den kompletten Gesetzestext umfasste, hat die Koalition der Erdverkabelung für Gleichstromtrassen Vorrang gegeben, was wir begrüßen. Sie hat aber eben auch unerwartet neuen Leitungen Gesetzesrang verschafft, die teilweise noch Gegenstand der Konsultation des Netzentwicklungsplans sind. Sie hat sich außerdem ganz im Sinne Horst Seehofers auf die Variante Isar bei der Gleichstromtrassenführung festgelegt. Dass, wie die Koalition behauptet, dies von der Bundesnetzagentur alles bestätigt ist, darf bezweifelt werden, da ein ordentliches Verfahren hier nicht stattgefunden haben kann. Man fragt sich, warum wir uns das Mittel der Netzentwicklungspläne überhaupt noch leisten, wenn die Koalition dessen Konsultationsverfahren mal ebenso ad hoc außer Kraft setzen kann und sich nicht mehr um die notwendige strategische Umweltprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung schert. Diese Festlegungen hätten eine ordentliche Behandlung im Parlament inklusive Anhörung benötigt. Stattdessen wird die Opposition im Rahmen einer kurzfristigen Änderung in der Ausschussbehandlung überfahren zu einem Gesetz, das einen Tag später abschließend im Bundestag beraten wird.

Eine juristische Prüfung dieser Vorgehensweise dürfte interessant sein, insbesondere das Ignorieren von Planungsverfahren, die im Interesse der Öffentlichkeitsbeteiligung im Energiewirtschaftsgesetz verankert sind. Was wir hier erleben müssen, ist, wie alle Bemühungen um Transparenz und Akzeptanz beim Netzausbau konterkariert werden.

DIE LINKE hat versucht, diesen unsäglichen Prozess in den Ausschüssen des Bundestages aufzuhalten und hat die Streichung der neuen Trassen aus dem Gesetz gefordert. An der Arroganz der großen Koalition scheiterte DIE LINKE erneut. Die große Koalition arbeitet nach dem Motto: Stimmenmehrheit rechtfertigt Gesetzes- und Vertrauensbruch.“

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