Big Brother is watching you
„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Geodatenzugangsgesetzes geht weit über die entsprechende EU-Richtlinie hinaus. DIE LINKE. sieht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Bürgers dadurch in Gefahr. Während im aktuellen Gesetz Daten entsprechend EU-Vorgabe nur unter europäischen Behörden austauschbar und verfügbar sind, soll gesammeltes Statistikmaterial künftig jedem Interessenten ohne Angabe von Gründen zugänglich sein. Projekte für transparentes Regieren wie „Open Data“ schaffen zwar Chancen, doch die allgemeine Verfügbarkeit sensibler Informationen sorgt für Probleme in Sachen Datenschutz: Kriminalität, Krankheitsdaten und Sozialstrukturen können von jedermann adressengenau bestimmt werden. Jeder Bürger wird so zum Bestandteil einer veritablen Truman-Show. Den Ausverkauf des Privaten sowie die drohende Stigmatisierung durch Datenkraken lehnt DIE LINKE. strikt ab und fordert stattdessen, alle persönlich zuordenbaren Daten, die zur Stigmatisierung von Menschen beitragen können, als nicht öffentlich zu behandeln,“ so Ralph Lenkert, Obmann im Umweltausschuss über die Novelle, die am 28. Juni 2012 im Bundestag ohne Debatte verabschiedet wurde.
„Die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft verlangt eine grenzübergreifende Vernetzung von Geodaten. Behörden sollen in der Lage sein, geologische Daten austauschen zu können. Zu Grunde liegen Datenformate, die maschinelle Verarbeitung und damit eine bessere, gemeinsame Umweltpolitik und Abstimmung in anderen Bereichen ermöglichen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um geologische Daten wie Bodenbeschaffenheit, Rohstoffvorkommen, Flora und Fauna, Bebauung, Infrastruktur und Grundstücksgrenzen. Daneben werden sensible Bevölkerungsdaten erfasst, wie z. B. Adressen mit Straßen und Hausnummern, Informationen zu Krankheiten wie Allergien und Krebsvorkommen sowie soziale Aspekte und Kriminalität.
Das Auffinden von Bodenschätzen wird erheblich vereinfacht. Eine erste Suche kann am grünen Tisch erfolgen, ein Ansturm für Aufsuchgenehmigungen ist die Folge. Das Bergrecht ist jedoch darauf nicht ausgelegt. Hier fehlen notwendige Bremsen wie der Nachweis von Abbaunotwendigkeit, effektiver Umweltschutz und Berücksichtigung von Bevölkerungs-nteressen. Deshalb hat die Fraktion DIE LINKE. eine grundlegende Reform des deutschen Bergrechts vorgeschlagen“, so Lenkert.
