Zur 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Ralph Lenkert

(Verordnung über Luftqualitätstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV)


Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren,

die Feinstaubbelastungen in der Bundesrepublik verkürzen nach wissenschaftlichen Schätzungen vonProfessor Wichmann die durchschnittliche Lebenserwartung um sechs Monate. Die gesundheitsschädigende Wirkung von Feinstaub nimmt dabei zu, je kleiner der Partikeldurchmesser und je höher ihre Anzahl ist. Auch die chemische und biologische Zusammensetzung und die Oberflächenstruktur entscheiden über die Gefährlichkeit der Feinstäube.

Die 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung soll nun entsprechend der EU-Richtlinie neue Grenzwerte für Feinstäube und Ultrafeinstäube festlegen und Messpunkte und Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte definieren. Dass EU und Bundesregierung bei den Grenzwerten allein das Gewicht je Staubgrößenklasse berücksichtigen und nicht auch die Anzahl und die chemische und biologische Zusammensetzung, macht sicherlich das Messen billig. Aber ist das ein sinnvolles Sparen?

Es ist schon ein Unterschied für die Gesundheit, ob es sich beim Feinstaub um Bodenstaub vom Feld oder Verbrennungsrückstände aus der Industrie handelt.

Derzeit gibt es bei uns in Thüringen 22 Messstellen zur Luftüberwachung. Nach dem Verordnungsentwurf soll der Feinstaub zukünftig nur noch an einer Messstelle, nämlich der in Erfurt, verpflichtend erfasst werden. Niedrige Kosten sind also auch das Kriterium für die in der Verordnung festgelegte Mindestanzahl der Messstellen zur Überwachung des Feinstaubes. Eine einzige Messstelle soll sicherstellen, dass die Grenzwerte in ganz Thüringen eingehalten werden.

Glauben Sie daran? Das ist, wie wenn man daran glaubt, dass ein fester Radarkasten, der Unter den Linden installiert wird, sicherstellt, dass in ganz Berlin-Mitte die Geschwindigkeitsbegrenzungen eingehalten werden.

Der Volksmund sagt: Wer billig kauft, kauft teuer. Diese billige Feinstaub-überwachung wird uns, was die Gesundheit angeht, viel kosten. Die Linke will deshalb bessere Grenz- und Messwerte, den garantierten Erhalt bestehender Messstellen und zusätzliche mobile Messeinrichtungen.

Generell gilt jedoch: So notwendig die Grenzwerte und Messwerte sind, eine bessere Luftqualität wird nicht ermessen; man muss die Luftverschmutzung verringern.

In Großbritannien ermittelte man, dass der Straßenverkehr 30 Prozent des Feinstaubes kleiner als 2,5 Mikrometer und sogar 50 Prozent des Ultrafeinstaubes kleiner als 0,1 Mikrometer verursacht. Studien in der Bundesrepublik belegen, dass die Feinstaubkonzentrationen in Wohn- und Arbeitsräumen an Hauptverkehrsstraßen deutlich über den Belastungen vergleichbarer Räume in verkehrsarmen Gebieten liegen. Schauen Sie nicht weiter zu, wie die Menschen, die an Hauptstraßen leben und bzw. oder dort arbeiten, mit einem deutlich erhöhten Lungenkrebsrisiko, mehr Fällen von chronischer Bronchitis und häufigeren Asthmaattacken klarkommen müssen. 

Mit Verkehrsvermeidung, der Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf die Schiene sowie einem erweiterten, besseren und günstigeren öffentlichen Personennahverkehr ließe sich die Feinstaubbelastung dauerhaft verringern.

Allein dadurch würde sich die durchschnittliche Lebenserwartung um zwei Monate erhöhen und eine Verbesserung der Lebensqualität erreicht werden.

Die 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung ist eine Mogelpackung. Die Linke lehnt sie deshalb ab.Danke für Ihre Aufmerksamkeit.