Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020)

Drucksache: 19/18100

Votum der LINKEN: Zustimmung

 

Inhalt des Gesetzes:

Die enormen Herausforderungen, die im Zusammenhang mit der Pandemie zu bewältigen sind, machen es erforderlich, Kredite zur Finanzierung der Belastungen in Höhe von rd. 156,0 Mrd. € aufzunehmen.

Die Bundesregierung rechnet mit geringeren Steuereinnahmen in Höhe von 33,5 Mrd. € als ursprünglich im Haushalt 2020 eingeplant. Die zusätzlich mit diesem Nachtragshaushalt beschlossenen Maßnahmen umfassen ein Ausgabevolumen von insgesamt rd. 122,5 Mrd. €. Davon...

3,5 Mrd. €

  • die zentrale Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung •die Förderung der Entwicklung eines Impfstoffs und von Behandlungsmaßnahmen
  • für Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Pandemie
  • für die Leistung von Hilfen für Deutsche und Unionsbürger im Ausland

55 Mrd. €

"Um flexibel und kurzfristig auf die weitere Entwicklung der Pandemie und ihrer Folgen reagieren zu können, […] die kurzfristig für weitere Vorhaben zur unmittelbaren Pandemiebekämpfung genutzt werden können."

50 Mrd. €

"Für die Unterstützung von Kleinunternehmern und von "Solo-Selbständigen" Überbrückungshilfen für „Solo-Selbständige“, Kleingewerbetreibende und Kleinunternehmer"

7,7 Mrd. Euro

"[Z]ur Existenzsicherung u.a. für „Solo-Selbständige“ die Mittel für das Arbeitslosengeld II und für die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft sowie für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung"

5,9 Mrd. Euro

"Für mögliche Schadensfälle im Gewährleistungs- und Garantiebereich, die insbesondere in Folge der konjunkturellen Verwerfungen auf Grund der Pandemie"

 

Anmerkungen:

DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, ein zweites Hilfspaket in Form eines 2. Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 vorzulegen, der die oben genannten Entwicklungen und Probleme aufgreift. DIE LINKE fordert die Bundesregierung ferner auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Stabilisierungsfondsgesetz dahingehend ändert, dass bei Erwerb von Anteilen an Unternehmen und die Übernahme sonstiger Bestandteile des Eigenkapitals dieser Unternehmen durch die öffentliche Hand

  1. die Beteiligung von Bundestag und Bundesrat sichergestellt wird und weitreichende Informationspflichten gegenüber Bundestag und Bundesrat über Beginn, Verlauf und Entscheidungen der Staatsbeteiligungen geschaffen werden
  2. der Bundestag die Möglichkeit erhält, verbindliche Vorgaben zu Vergütungsbegrenzungen für Managergehälter ("Vergütung der Organe"), für die Begrenzungen von Dividendenausschüttung und für die Mitbestimmung der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften zu machen.
  3. während der Zeit der staatlichen Beteiligung eine erweiterte Mitbestimmung für die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften nach dem Vorbild der Regelungen über die Montanmitbestimmung vorgesehen ist.

DIE LINKE fordert die Bundesregierung endlich dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der folgende Maßnahmen enthält: Nach Bewältigung der Corona Krise wird eine zeitlich befristete Vermögensabgabe für Millionäre und Milliardäre nach Vorbild des deutschen Lastenausgleichs nach dem Zweiten 3/3 Weltkrieg erhoben, um die krisenbedingt gestiegene öffentliche Verschuldung abzubauen und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Die Abgabe wird dabei bezogen auf einen Stichtag in der Vergangenheit ermittelt, um Anreize für die Verlagerung von Vermögen ins Ausland zu vermeiden. Trotz der Ergänzungs- und Änderungswünsche hat DIE LINKE dem Nachtragshaushaltsgesetz 2020 der Bundesregierung zugestimmt.