Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus Sars-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)

Drucksache: 19/18107

Votum der LINKEN: Art. 8 Ablehnung - Rest Zustimmung

 

Inhalt des Gesetzes:

Artikel 1 – SGB II:

  • Begrenzung der Vermögensprüfung
  • Anerkennung der tatsächlichen Wohnkosten
  • Erleichterte aktuelle Einkommensanrechnung • u.a.
  • befristet für Anträge zwischen 1.4. und 30.6.2020; VO-Ermächtigung für Verlängerung bis 31.12.2020

Artikel 2 – Arbeitslosenversicherung:

  • Ausweitung der Anrechnungsfreigrenzen für Kurzarbeitsgeldbezieher = Anreiz für Tätigkeit in krisenrelevanten Branchen

Artikel 3 – SGB IV:

  • Möglichkeit schriftlicher Beschlussfassung, bis 1.10.2020 
  • Ausweitung geringfügiger Beschäftigung (Saisonarbeiter_innen): Erhöhung der Zeitgrenzen auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage, befristet bis 31.10.2020

Artikel 4 – Rente:

  • Anhebung der Hinzuverdienstgrenze im Vorruhestand = Anreiz für Tätigkeit in krisenrelevanten Branchen, befristet bis Ende 2020

Artikel 5 – SGB XII

  • wie Art. 1 zum SGB II: Begrenzung der Vermögensprüfung; Anerkennung der tatsächlichen Wohnkosten als angemessen; weitere Verfahrenserleichterungen, befristet zwischen 1.4. und 30.6.2020, VO-Ermächtigung bis 31.12.2020

Artikel 6 – Kinderzuschlag:

  • Verlängerung der Bezugsdauer für Höchstbetrag
  • zwischen 1.4. und 30.9.2020: Berücksichtigung des aktuellen Einkommens statt des Einkommens der letzten sechs Monate, begrenzte Vermögensprüfung

Artikel 7 – Bundesversorgungsgesetz:

  • wie Art. 1 und Art. 5 Artikel 8

Arbeitszeitgesetz:

  • VO-Ermächtigung der BReg zu Ausnahmen vom ArbeitszeitG, von betreffenden Rechtsverordnungen und Tarifverträgen, mit Zustimmung des BMG 2/4

Voraussetzungen:

  1. außergewöhnlicher Notfall mit bundesweiten Auswirkungen, insbesondere Epidemie
  2. Tätigkeiten sind für Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens, der Daseinsvorsorge, der pflegerischen Versorgung oder zur Versorgung der Bevölkerung mit existentiellen Gütern „erforderlich“
  • zwingende Festlegung von Schutzvorschriften für die betroffenen ArbeitnehmerInnen
  • befristet bis Ende 2020

Art. 9 – Alterssicherung der Landwirte

  • keine Anrechnung von anderweitigem Einkommen auf eine vorzeitige Altersrente für Landwirte, bis Ende 2020

Art. 10 – Sozialdienstleister-Einsatzgesetz

  • monatliche Zuschüsse an soziale Dienstleister, deren Tätigkeit wegen Coronabedingten hoheitlichen Maßnahmen beschränkt ist
  • Höhe: max. 75 Prozent der monatlichen Zahlungen des letzten Jahres; Länder können höhere Beträge bestimmen
  • „soziale Dienstleister“ = alle natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die für einen Sozialleistungsträger (außer KV, PV und BAMF) Aufgaben nach dem SGB oder dem AufenthaltsG erbringen
  • Voraussetzung: Bereitschaft des sozialen Dienstleisters, alle zumutbaren und zulässigen Mittel (Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel) für die Bewältigung der Corona-Pandemie zur Verfügung zu stellen
  • Befristet bis 30.9.2020; VO-Ermächtigung für Verlängerung bis 31.12.2020

 

Anmerkung:

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte, dass die Koalition sich schnell auf einige dringende Maßnahmen habe einigen können. Die Änderungen im Bereich der Grundsicherungen halte sie für sinnvoll, sowohl für Solo-Selbstständige und andere Betroffene als auch für die Jobcenter. Einige Änderungen seien aber auch zwingend, insbesondere die Anerkennung der tatsächlichen Wohnkosten, um massive Folgeprobleme auf dem Wohnungsmarkt zu vermeiden. Gleichzeitig sieht die Fraktion DIE LINKE. erhebliche Leerstellen. So fehle ein vorübergehender Zuschlag auf den Regelbedarf des SGB II und SGB XII, da Tafeln und billige Lebensmittel seltener zur Verfügung stünden. Weiterhin müsse das Kurzarbeitergeld vorübergehend erhöht werden, um Einnahmeausfälle für Beschäftigte besser abzufedern. Auch die Ausweitung der Zeitgeringfügigkeit (Minijobs) werde von der Fraktion DIE LINKE. kritisiert. Die Ausnahmen von Regelungen der Arbeitszeit griffen zu weit in den Gesundheitsschutz ein, weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie ablehnte.