Gesetz zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden aufgrund der Covid-19-Pandemie (Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz)

Drucksache: 19/18699

Votum der LINKEN: Enthaltung

 

Inhalt des Gesetzes:

Die Corona-Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf den Wissenschafts- und Hochschulbetrieb. Die Bundesregierung will vor diesem Hintergrund Änderungen von BAföG und Wissenschaftszeitvertragsgesetz vornehmen, um die pandemiebedingten Beeinträchtigungen für Wissenschaftler •innen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen abzumildern und zusätzliche Anreize für BAföG-Geförderte zu schaffen, sich während der COVID-19-Krise in systemrelevanten Bereichen zu engagieren.

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz soll um eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung ergänzt werden. Die Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in seiner Qualifizierungsphase befindet, soll um die Zeit pandemiebedingter Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs verlängert werden. Beschäftigungsverhältnisse zur Qualifizierung, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen, können zusätzlich um sechs Monate verlängert werden. Falls die COVID-19-Pandemie weiter andauern sollte, soll das BMBF ermächtigt werden, mit einer Rechtsverordnung die Höchstbefristungsgrenze abhängig von der Dauer der Krise höchstens um weitere sechs Monate zu verlängern.

Das BAföG soll ergänzt werden. Der Hinzuverdienst aus allen systemrelevanten Branchen und Berufen soll komplett von der Anrechnung auf das BAföG ausgenommen werden. Das bedeutet, dass diejenigen, die in der aktuellen Krise in systemrelevanten Branchen arbeiten, ihre volle BAföG-Förderung behalten. Außerdem soll das zusätzlich erzielte Einkommen auch während der Monate, in der es tatsächlich zufließt, komplett von der Anrechnung freigestellt werden. BAföG-Leistungen werden auch während dieser Zeit ungekürzt weiter ausgezahlt werden.

 

Anmerkungen:

Die durch die Corona-Krise ausgelösten Beeinträchtigungen dürfen nicht zu einem Nachteil für Studierende und das wissenschaftliche sowie künstlerische Personal führen. Daher ist es grundsätzlich richtig, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Allerdings reicht der vorliegende Vorschlag bei weitem nicht aus. Zunächst möchten wir kritisieren, dass die Bundesregierung den Gesetzentwurf nicht – wie üblich – selbst einbringt, sondern ihn als Formulierungshilfe an die Koalitionsfraktionen übergibt. Eine Anhörung von Wissenschaftsorganisationen und Gewerkschaften ist trotz der Dringlichkeit unbedingt erforderlich und darf nicht umgangen werden.

Auch wenn die Ausweitung der der Höchstbefristungsgrenze im WissZeitVG sinnvoll ist, sollte an dieser Stelle darüber hinaus ein Rechtsanspruch der befristet Beschäftigten auf eine entsprechende Verlängerung ihres Arbeitsvertrags im Gesetz verankert werden. Wir wollen zudem, dass eine analoge Regelung für die studentischen Beschäftigten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen geschaffen wird. Es ist grundsätzlich erforderlich, dass die Unterbrechung und Verschiebung des Semesters nicht auf die Befristungsdauer nach dem WissZeitVG angerechnet wird, sondern dass befristete Verträge entsprechend um die Zeit der Corona-Krise verlängert werden. Die Corona-Krise zeigt deutlich, dass das WissZeitVG durch ein echtes Wissenschaftsqualifizierungsgesetz zu ersetzen ist.

Wir begrüßen, dass der Hinzuverdienst aus allen systemrelevanten Branchen und Berufen komplett von der Anrechnung auf das BAföG ausgenommen werden soll. Dennoch ist diese Änderung nicht ausreichend, um Studierenden in dieser Krisensituation echten Schutz zu gewährleisten. Die Einrichtung eines Sozialfonds in Höhe von 3 Milliarden Euro, finanziert aus Mitteln des Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 (Globale Mehrausgabe Corona-Pandemie) wäre eine Maßnahme, um Studierenden in finanzieller Notlage unbürokratische und rückzahlungsfreie Zuschüsse zum Lebensunterhalt zu gewähren. Die Bedürftigkeitsprüfung könnte auf Basis des prognostizierten Einkommens erfolgen. Die Unterstützung sollte dann als rückzahlungsfreier Zuschuss bis zu einer Höhe von 632 Euro pro Monat zzgl. der tatsächlichen Mietkosten gewährt werden. Die Stipendien der Studien-, Promotions- und Graduiertenförderung sollten ebenfalls um ein Semester zu verlängert werden.