Windkraft: Ja, aber mit den Bürgerinnen und Bürgern!

ThemenSHKErneuerbare Energien

Das Ende der Bewohnbarkeit, des Tourismus und der Wirtschaft in Tautenhain und Weißenborn, oder die von Rot-Rot-Grün erzwungene Energiewende? 

Diese Zuspitzung prägt den aktuellen Protest der Bürgerinnen und Bürger bezüglich eines eventuell geplanten Windparks auf dem ehemaligen Militärgelände des Tautenhainer Forstes. Obwohl ich die prinzipielle Ablehnung von Windrädern im Wald nicht teile, muss ich feststellen: "So darf man mit den Bürgerinnen und Bürgern nicht umspringen". Viele Gründe, die für Proteste gegen diese Planungen sprechen sind berechtigt und ich bin der Meinung Offenheit und Ehrlichkeit im Umgang miteinander sind unbedingt erforderlich! Da ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in der Pflicht. 

Die aktuelle Situation entstand nachdem die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben am 15.12.2014 die Bewerbungsfrist für die Flächennutzung des 3,3 Mio. Quadratmeter großen Areals für Windkraft startete. 

Hierbei entfaltet sich für uns der erste Kritikpunkt. Aus den im Sommer 2014 abgefragten gemeindlichen Planungen für das Gebiet, konnte weder ein Nutzungszweck, noch ein Zeitplan abgeleitet werden. Die Gemeindevertreter und auch die Bürgerinnen und Bürger wurden so in den Entscheidungsprozess nicht mit einbezogen. 

In einem von der BImA herausgegebenen Papier, wird eine Ausschreibungsfrist bis zum 27.02.2015 genannt. Erst Anfang Januar erfuhren so die Bürgerinnern und Bürger von der eventuellen Planung eines Windparks. Im Schriftstück selbst wird darauf hingewiesen, dass „erforderliche Genehmigungen und das notwendige Planungsrecht“ noch nicht vorliegen. 

Diese „rechtsfreie“ Situation ist vor allem dem Scheitern des aktuellen Regionalplanes Ostthüringen anzulasten, der auf Grund der mangelhaften Ausschreibung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen schon im April 2014 vom Oberverwaltungsgericht Weimar für teilweise unwirksam erklärt wurde. Die Beschwerde der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde mittlerweile abgewiesen und damit die Ungültigkeit des Regionalplanes rechtskräftig. Verantwortlich für diesen schlechten Plan war die damalige CDU-Landesregierung. 

Die seit Dezember arbeitende neue Rot-Rot-Grüne Landesregierung von Thüringen hat also weder etwas mit der Ausschreibung, noch mit dem gescheiterten Regionalplan zu tun, die CDU-geführte Bundesregierung hingegen schon, weil diese alle Anträge der Partei DIE LINKE ablehnte, in denen wir forderten, dass bei allen Immobiliengeschäften der BImA die Kommunen vor Ort zwingend einzubeziehen sind. Die CDU - Bundestagsabgeordneten verhinderten damit, dass vor Ort, in Tautenhain in Bad Klosterlausnitz und in Weißenborn mitbestimmt werden kann. 

Rot-Rot-Grün steht zum Koalitionsvertrag nach dem Thüringen zum Vorreiter bei der dezentralen, regionalen und regenerativen Energiegewinnung werden soll. Beispiele auch aus dem SHK, z.B. die Bioenergieregion Schlöben, zeigen, welches Potential, auch der regionalen Wertschöpfung, dies für unsere benachteiligte Region haben kann. 

Generell müssen solche Vorhaben aber mit den Bürgerinnen und Bürgern entwickelt werden. Dieser Weg, des gemeinsamen Entwickelns von Projekten wurde hier von der verantwortlichen Bundesbehörde und dem zuständigen Bundesfinanzministerium (CDU) verlassen und eine eigenmächtige Entscheidung "von oben" durchgesetzt. Der Freistaat Thüringen und der SHK sind wie die Bürgerinnen und Bürger nicht gefragt worden. 

Windparks werden jedoch neben Solarkraftanlagen, Biomasseanlagen und Pumpspeicherwerken den entsprechenden Energiemix liefern, den wir für die atomkatastrophenfreie und klimafreundliche Energiewende benötigen. Wichtig ist aber, dass bei allen Formen der Energiegewinnung die Gesetze und Vorschriften eingehalten werden und damit die individuelle Belastung der Bürgerinnen und Bürger nicht überstrapaziert werden und dass die Gewinne aus der regenerativen Stromgewinnung in der Region bleiben, wo der Strom erzeugt wird.