Schneekanonen und Kali+Salz: beim Wasserhaushaltsgesetz nicht stoppen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Der vorliegende Gesetzentwurf zum Wasserhaushaltsgesetz, WHG, übernimmt EU-Vorgaben unverändert in deutsches Recht. Durch ihn werden also Wasserdienstleistungen klarer definiert. An Positivem kann ich zum Gesetzentwurf sagen: Es wird nichts schlechter. Leider verpasst die Koalition jedoch die Chance, unseren, durch verschiedenste Nutzung stark belasteten Bächen, Flüssen und Seen wirklich zu helfen. Und das ist schon fahrlässig.

Damit Gesetzesänderungen neben dem bürokratischen Sinn auch noch gut für die Gewässer sind, haben wir von der Linken Ihnen zwei Entschließungsanträge vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung könnten Sie dann doch noch etwas Positives für unsere Gewässer erreichen.

Der erste Entschließungsantrag schließt eine Gesetzeslücke bei Kleinwasserkraftwerken. Nach § 34 Wasserhaushaltsgesetz dürfen Stauanlagen nur zugelassen werden, wenn die Bewirtschaftungspläne und Bewirtschaftungsziele des Gewässers nicht beeinträchtigt werden. Leider haben Bäche und Gewässer mit weniger als 10 Quadratkilometern Einzugsgebiet keine Bewirtschaftungspläne. Gewiefte Juristen hebeln jetzt über diese Lücke Bestimmungen zum Umwelt-, Natur- und Artenschutz aus, die unsere Gewässer vor umweltschädlichen Kleinwasserkraftwerken schützen sollten. Auch die Betreiber von Schneekanonen nutzen diese Möglichkeit, um Stauanlagen zu bauen. Doch gerade diese oft unbelasteten Kleingewässer sind ein Rückzugsort für viele Tierarten, unter anderem für die vom Aussterben bedrohte Flussperlmuschel und viele Köcherfliegenarten. Schließen wir diese Gesetzeslücke! Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu!

Den zweiten Entschließungsantrag stellt die Linke, so wie die Kollegen von den Grünen, um insbesondere Fracking über das Wasserrecht zu verbieten. Wir wollen, dass für die Wassernutzung, egal ob zur Rohstoffgewinnung, als Kühlwasser oder für die exportierende Landwirtschaft, ein Nutzungsentgelt bezahlt werden muss, welches der Höhe der Belastungen für die Natur entspricht.

Auch dies würde unseren Gewässern helfen.

Mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes wendet die Koalition ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren durch die EU ab.

Gut. Aber ein anderes Vertragsverletzungsverfahren der EU wegen Verstoßes gegen die Wasserrahmenrichtlinie läuft derzeit gegen die Bundesrepublik. Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit Jahren kämpfen Umweltschützer, Anliegergemeinden, Anglervereine, Die Linke, die SPD in NRW und Niedersachsen für eine gesunde Werra und für eine gesunde Weser.

Fische in diesen Flüssen sehen wie Zombies aus, von Salzwasser zerfressen. Am Ufer entstehen Salzwiesen wie an der Nordsee. Und über den Witz „Was kann man sich bei Fischen aus der Weser sparen? - Das Salzen!“ lacht kein Betroffener mehr.

Der Vier-Punkte-Plan von K + S, also Kali und Salz, und Hessen wird von der EU nicht akzeptiert, weil er den guten Zustand für Werra und Weser in eine ferne Zukunft verschiebt. Kali und Salz erzielte zwischen 2010 und 2014 über 2,4 Milliarden Euro Gewinn und schüttete in diesem Zeitraum 937 Millionen Euro an die Aktionäre aus. Der alternative Entsorgungsplan der Firma K-UTEC kostet laut Schätzung des Bundesumweltamtes rund 800 Millionen Euro. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies könnte die Firma Kali und Salz leisten, ohne dass dadurch Arbeitsplätze gefährdet wären.

Die Linke fordert das Bundesumweltministerium und alle Kolleginnen und Kollegen auf: Jetzt, wo das Wasserhaushaltsgesetz EU-konform ist, sollten wir uns gemeinsam um Werra und Weser kümmern, damit wir auch dieses Vertragsverletzungsverfahren ausräumen können!

Vielen Dank.