Neuauflage der Dualen Systeme beim ElektroG verhindern!

Ralph LenkertRedenBundestagAbfallgesetz

Tagesordnungspunkt 20. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten Rede zu Protokoll

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, 

die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz zur Entsorgung von Elektrogeräten genannt Elektro-G, deutlich mehr Elektroaltgeräte ordnungsgemäß und umweltfreundlich entsorgen lassen und damit einen Beitrag zur Ressourcenschonung leisten. Soweit die Theorie, denn in der Praxis werden heute selbst über Abfall oder Sperrmüll entsorgte Geräte später ordnungsgemäß erfasst,  weil das Gewinne abwirft – das ist Marktwirtschaft.  Wäre das neue Elektro- G gut, würde es wenigstens nicht schaden, aber es hat einige gravierende Fehler. 

Woran es im Punkte Ressourcenschutz in der Logik des Gesetzes bereits mangelt, ist, dass anstatt auf Vermeidung, auf das Prinzip des Neukaufs eines Elektrogerätes nach Ablauf einer dreijährigen Nutzungszeit gesetzt wird. Das spiegelt zwar die Realität wieder, aber die ist alles andere als ressourcenschonend. Denn es verstärkt den Eindruck gewollter Obsoleszenz bei den Elektrogeräten, die direkt nach der Gewährleistungszeit ihren Geist aufgeben, und die Regierung akzeptiert dies. Auch die permanente Suggestion, wer seinen Fernseher oder Laptop länger als drei Jahre in Gebrauch hat, oder sein Mobiltelefon oder Tablet nach einem Jahr noch nicht ausgetauscht hat, sei nicht mehr auf der Höhe der Zeit, wirkt definitiv nicht ressourceneffizient. 

Aber zurück zum Gesetzentwurf: Nehmen wir den Grüne Punkt, der von zehn im Wettbewerb stehenden Dualen Systeme für alle bestätigten Verpackungen vergeben wird. Die zehn Dualen Systeme, diese zehn Firmen streiten um ihren Anteil an der jeweiligen Verpackungssorte. Bringt die Verwertung einer Verpackungssorte Geld, will jede der Firmen einen großen Anteil. Kostet die Verwertung einer Verpackung Geld, dann will diese keiner bestätigt haben. 

Jeder der Zehn verhandelt mit den Firmen, die Verpackungen einsammeln, mit Firmen die Verpackungen benötigen und schließt seine Verträge und rechnet ab. 

Aber in einem Gebiet sammelt nur eine Firma alle Verpackungen ein, aber die muss mit allen 10 Dualen Systemen abrechnen. Jede Verwertungsanlage verarbeitet für alle zehn Firmen Verpackungen, und muss mit jeder einzelnen abrechnen. Das beschreibt ganz kurz die Funktionsweise der dualen Systeme, die größere Mengen an Geld für Bürokratie verschlingen als für die eigentliche Entsorgung der Abfälle gebraucht wird. 

Mit dem neuen vorliegenden ElektroG wird wohl das nächste duale System geschaffen werden, mit ähnlichen Wirkungen, genauso schlecht funktionierend. 

Dieses Gesetz benachteiligt Kommunen. 

Die Kommunen werden verpflichtet, die Flächen für die Sammlung alter Elektrogeräte kostenlos zur Verfügung zu stellen und das Erfassungssystem kostenlos zu betreiben. Die Kommunen müssen auf ihre Kosten Bürgerinnen und Bürger umfassend zum Elektro-G informieren. 

Elektronikgeräte sollen grundsätzlich nicht bei Haushalten abgeholt werden müssen, können es aber. Wenn ein Hersteller Geräte abholt, darf er Geld dafür verlangen. Wenn ein kommunales Abfallunternehmen das tut, darf es kein Geld fordern. 

Nett, dass die Bundesregierung zu Lasten der Kommunen versucht zu verhindern, dass die Menschen ihre Altgeräte aus Kostengründen einfach in den Hausmüll, oder die Natur werfen. Da ist zumindest der Anschein einer kostenlosen Entsorgungsoption besser. 

Sie geben mit diesem Gesetzentwurf den Herstellern und Vertreibern eine Lizenz zum Gelddrucken in die Hand, für die Sie bei Abholung auch noch Geld verlangen dürfen. 

Weiterhin dürfen die Inverkehrbringer von Elektrogeräten zwischen mehreren Entsorgungspfade wählen, das bedeutet mehr Bürokratie. Nicht umsonst schätzt die Bundesregierung Bürokratiekosten von 83 Mio. Euro je Jahr. 

Wir kommen nicht umhin: wenn dieser Gesetzentwurf sozial gerecht werden soll, muss das Verursacherprinzip real und nicht scheinbar durchgesetzt werden. 

Die Hersteller zahlen eine Ressourcenabgabe. Aus einem Teil dieser Ressourcenabgabe wird das kommunale Rücknahmesystem finanziert. Durch die Ressourcenabgabe würde der Gesetzentwurf außerdem ressourcenschonend. Denn wenn Produkte gut reparierbar oder aufrüstbar sind, oder wenn sie ressourceneffizient und gut recycelbare konstruiert wurden, zahlt der Hersteller weniger Ressourcenabgabe. Dann hat er einen Anreiz, so ökologisch und effizient wie möglich zu produzieren. Damit eine möglichst vollständige Sammlung und Wiederverwendung ermöglicht und bestmögliches Recycling garantiert wird, bräuchte es nur eine Pfandpflicht auf Elektrogeräte. Das Prinzip der Pfandpflicht ist nichts Neues und es ist effektiv und garantiert hohe Rückgabequoten. Nahezu kein Elektrogerät wird mehr im Hausmüll oder im Wald landen. 

Schade, das was die Bundesregierung hier vorgelegt hat, kommt erstens zu spät, löst zweitens nicht existierende Probleme und schafft neue Baustellen. 

Diese Elektro-G bedeutet Mehrkosten für die Verbraucher und verwirrt diese. Kurz gesagt es wird ein Remake der dualen Systeme und genauso versagen.