Nachgefragt #2

BundestagReden

28.02.2018
Befragung der Bundesregierung: Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2018

 

Ralph Lenkert (DIE LINKE):

Frau Ministerin, Großveranstaltung wie etwa Sportveranstaltungen sind im Allgemeinen sehr abfallintensiv. Inwieweit erwägen Sie, in die zukünftige Verordnung aufzunehmen, dass Mehrwegprodukte eingesetzt werden und Abfallvermeidungsstrategien umgesetzt werden, auch um die Reinigungsarbeit am nächsten Tag deutlich zu reduzieren? 

Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: 

Dies, Herr Kollege, ist in der Tat eine Verordnung, die sich auf den Lärmschutz bezieht und nicht zugleich auch für Abfallvermeidungsstrategien gilt. Da aber, wie ich eben ausgeführt habe, für die Genehmigungen die Kommunen zuständig sind, können die Kommunen auch solche Auflagen erteilen, zum Beispiel ein Mehrweggebot oder die Aufstellung einer ausreichenden Zahl von Abfallbehältern, die dann leicht entleert werden können.