Klärschlammverordnung ist wegen giftiger Bestandteile abzulehnen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Klärschlamm ist unappetitlich, aber er fällt nun einmal beim Reinigen unserer Abwässer an. Im Klärschlamm gibt es nützliche Bestandteile wie Phosphor, bedenkliche wie Polyamide, also Kunststoffe, und giftige wie Schwermetalle.

Für mich als Techniker hat dieser Verordnungsentwurf der Koalition doch ein paar lobenswerte Ziele: Strengere Normen gelten beim Ausbringen von Klärschlamm in der Landwirtschaft. Das schützt unser Essen vor Schwermetallen und Kunststoffen. Auch die Differenzierung der Methoden zur Behandlung von Klärschlamm nach seiner Zusammensetzung und nach anfallender Menge hilft kleinen und mittleren Abwasserbetrieben. Dass Klärschlamm überwiegend verbrannt werden soll, begrüßt die Linke.

Wie Sie es nicht anders erwarten, hat diese Verordnung für uns aber leider auch einige bedenkliche und schädliche Bestandteile.

(Sören Bartol (SPD): Wäre auch komisch, wenn ihr mal alles gut fändet! - Gegenruf des Abg. Dr. André Hahn (DIE LINKE): Wir denken dialektisch!)

Es ist bedenklich, wenn Sie fordern, dass die Abwasserreiniger den Mangelrohstoff Phosphor für die Landwirtschaft - ich zitiere aus dem Verordnungsentwurf - „in pflanzenverfügbarer Form“ bereitstellen müssen. Wer trägt dafür die Kosten? Der Ausbau der Monoverbrennung von Klärschlamm ist technisch langwierig und teuer. In einer Machbarkeitsstudie für die Stadtentwässerung Göppingen wird festgestellt, dass die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlammmonoaschen nur theoretisch die effektivste Methode ist. Dem Vorteil einer Rückgewinnung von Phosphor stehen die hohen Kosten und neue Risiken für die Umwelt entgegen. Zur Rückgewinnung des Phosphors aus der Asche werden große Mengen giftiger Schwefelsäure benötigt. Die Folgen bei Havarien wären schlimm.

Sie von der Koalition ignorieren außerdem, dass der Phosphoranteil im Abwasser kontinuierlich sinkt. 2013 trat das völlige Verbot von Phosphaten in Waschmitteln in Kraft, am 1. Januar 2017 das Verbot von Phosphaten in Geschirrspülmitteln. Es ist schwachsinnig, wenn man neue Verfahren gesetzlich einführt, und dies mit der theoretischen Betrachtung alter Zahlen begründet, die aus der Zeit vor den Phosphatverboten stammen. Trotzdem setzt diese Verordnung auf den Bau von Monoverbrennungsanlagen. Das ist teuer und ökologisch zweifelhaft.

(Beifall bei der LINKEN)

Der Hammer sind jedoch Ihre Vorstellungen zur Finanzierung der Phosphatrückgewinnung. In der Begründung des Verordnungsentwurfes heißt es zum Erfüllungsaufwand - ich zitiere -:

Eine Belastung der kommunalen Haushalte erfolgt … nicht, da die für Abwasserentsorgung und Abfallentsorgung anfallenden Kosten über die Erhebung von Gebühren an die Bürger weitergereicht werden.

Im Klartext: Bürgerinnen und Bürger müssen als Gebührenschuldner für Investitionen in teure Monoverbrennung und Phosphorrückgewinnung zahlen. Das lehnt die Linke ab.

(Beifall bei der LINKEN - KarstenMöring (CDU/CSU): Wer soll zahlen?)

Unklar ist aber dann der Text hinsichtlich der Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch diese Verordnung. Ich zitiere erneut:

Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.

Was meinen Sie denn nun, liebe Koalition? Entsteht ein Aufwand oder nicht? Oder sind Bürgerinnen und Bürger für Sie keine Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler? Da sollten Sie offen und ehrlich sein. Sie lasten es den Bürgerinnen und Bürgern an. Die sollen sicherstellen, dass Phosphat für die Landwirtschaft bereitgestellt werden kann. Das ist der falsche Finanzierungsweg.

(Beifall bei der LINKEN)

Im günstigsten Fall kostet die einmalige Umstellung auf Monoverbrennungsanlagen 400 Millionen Euro. Hinzu kommen bisher nicht kalkulierte höhere Verbrennungskosten für die Klärschlämme. Wieso sollen Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler - ich kann es nur wiederholen - die Phosphorrückgewinnung für Düngehersteller bezahlen? Eine technisch unausgereifte, ökologisch zweifelhafte Phosphorrückgewinnung mit nicht kalkulierten Kosten bringt nur neue Profite für die Anlagenhersteller.

Leider muss die Linke wegen dieser giftigen Bestandteile die ansonsten sinnvolle Verordnung ablehnen. Sozial und ökologisch handeln, dafür steht die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn:

Eine Kurzintervention, aber bitte wirklich kurz.

Michael Thews (SPD):

Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn:

Herr Lenkert, Sie haben das Wort zur Erwiderung.

Ralph Lenkert (DIE LINKE):

Herr Kollege, der Verkauf von Phosphor bringt in etwa 60 Euro. Die Kosten für die Gewinnung derselben Menge Phosphor liegen bei 400 Euro. Ich kann nicht erkennen, wie man da Gewinne machen kann. Es tut mir echt leid.

(Beifall bei der LINKEN)