Kältemittel R1234yf: Bundesregierung wird Amtseid nicht gerecht

Ralph LenkertKältemittel 1234yfPressemitteilungen

Erklärung von Ralph Lenkert, Umweltpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Deutschen Bundestag zur <media 27914 - external-link-new-window "Öffnet einen externen Link in neuem Fenster">Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Einsatz des Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen von PKWs“</media> auf die BT-Drucksache 18/5569: 

„Die Bundesregierung verdrängt bewusst die Gefahren, die von den Brandgasen des Kältemittels R1234yf ausgehen. Im Falle eines Brandes entstehen neben Fluorwasserstoff, der bei Kontakt mit Wasser – auch mit der Feuchtigkeit in der Lunge – zu ätzender Flusssäure wird, auch Carbonyldifluorid, das in kleinsten Mengen eingeatmet tödlich ist. Die Bundesregierung räumt zwar ein, dass der Einsatz von R1234yf mit höheren Risiken verbunden ist als der Einsatz des bisher verwendeten R134a. Ihr lägen jedoch „keine hinreichenden Nachweise vor, die den Verdacht auf das Eintreten einer ernsten Gefahr im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes soweit erhärten, dass unmittelbar eingreifende Maßnahmen nach diesem angezeigt wären“ (s. Antwort auf Frage 2, S. 1). Diese Aussage ist absurd, denn die Bundesregierung weigert sich seit Jahren, zwei einfache Verbrennungsversuche mit Rauchgasanalyse durchführen zu lassen, die diesen Nachweis erbringen könnten: Ein Versuch mit einem PFK befüllt mit R134a und den zweiten Versuch mit einem baugleichen PKW gefüllt mit R1234yf. Anhand auftretender Differenzen in der Rauchgasanalyse könnte man problemlos das Gefährdungspotential abschätzen. 

Bei meinem Besuch des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg habe ich bereits zu Jahresbeginn 2013 angeregt, die Zweifel am Kältemittel durch einen solchen einfachen Versuch endlich auszuräumen oder gegebenenfalls zu bestätigen. Ich habe nie eine schlüssige Antwort bekommen, weshalb man diesen Test nicht durchführen will, und auch dieses Mal hält man es lediglich für „unwahrscheinlich, dass eine Komplettverbrennung neue Erkenntnisse […] ergeben würden“ (Antwort auf Frage 8, S. 3). 

Es gibt nur zwei Möglichkeiten, weshalb die Bundesregierung diese relativ kostengünstigen Tests verweigert: Entweder ist ihr die Gesundheit der Bevölkerung völlig egal oder sie vermutet negative Ergebnisse für die Industrie. 

Klar wird aus der Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage vor allem eines: Die Bundesregierung
wird ihrem Amtseid zum Schutz der Bevölkerung vor Gefahren nicht gerecht und beugt sich vermutlich dem Diktat der amerikanischen Konzerne Honeywell und Dupont.