Zwischenfrage zu Versandapotheken an Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit
Ralph Lenkert (Die Linke):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin Dittmar, die Apotheken erbringen vielfältige Dienstleistungen über die reine Arzneimittelversorgung hinaus. Sie müssen Notfallmedikamente bereithalten, sie müssen Notfalldienste übernehmen. Das ist sehr aufwendig, sehr kostenintensiv. Das belastet die Apotheken und die Beschäftigten sehr. Gleichzeitig geht ihnen ein großer Teil ihres Geschäfts, ihres Umsatzes durch Versandapotheken verloren, die eben nicht ins Notfallsystem eingebunden sind, die eben nicht Bereitschaftsdienste leisten. Welche Maßnahmen plant das Bundesgesundheitsministerium, um hier Gerechtigkeit herzustellen und die Versandapotheken an den Kosten der Notfallversorgung und der ständigen Bereithaltung von Medikamenten zu beteiligen und durch einen fairen Wettbewerb den Abbau von Apotheken im ländlichen Raum und in den Städten zu verhindern?
Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit:
Um hier mal mit einer Mär aufzuräumen: Der Anteil des Rx-Versandhandels an der Abgabe sämtlicher verschreibungspflichtiger Medikamente beträgt 0,9 Prozent, und er ist, seitdem wir in § 129 SGB V die Boni verboten haben, von damals 1,2 Prozent – also nicht sehr hoch – auf 0,9 Prozent zurückgegangen und ist auf diesem Niveau stabil. Wenn man sich die Umsatzzahlen anschaut, stellt man fest, dass in die Offizinapotheken 43 Milliarden Euro und in den Versandhandel 412 Millionen Euro an Rü-Arzneimittelumsatz fließen.
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