Rede zu Tagesordnungspunkt 14 am 25.03.2010
Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Damen und Herren!
mit der Biozidrichtlinie stellen EU- und Bundesregierung Industrieinteressen über Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Biozide sind Gifte, die Lebewesen töten oder massiv beeinträchtigen. Der notwendige, auch unvermeidbare Einsatz von Bioziden zur Bekämpfung von schädlichen Insekten und Nagern, Pilzen Bakterien Viren und auf anderen Gebieten muss deshalb mit Vorsicht erfolgen und auf das notwendige Mindestmass begrenzt werden. Rattengifte töten auch Menschen, Insektengifte schädigen die Fortpflanzungsfähigkeit von Frauen und Männern und Ant-Pilzmittel lösen Atemwegserkrankungen und Krebs aus. Eine strenge Reglementierung der Zulassung von Bioziden, Einsatz von gut geschultem Personal bei der Nutzung von Bioziden sowie klare Verwendungsrichtlinien, wie bei der Pestizidverordnung wären erforderlich. Statt den bestmöglichen Schutz von Mensch und Natur, sichert diese Richtlinie einfache EU-weite Zulassung dieser gefährlichen Stoffe. In Kopplung mit der EU.Dienstleistungsrichtlinie und wird das erwähnte Fachkräftegebot jedoch zur Farce. Die Einhaltung von Anwendungsvorschriften / Einsatzbeschränkungen wird kaum überprüft. Hier handeln EU und Bundesregierung grob fahrlässig. So kann Maries Opa weiter nach dem Motto viel hilft viel gegen Mehltau spritzen, Oma sprüht gegen Essigfliegen, Papa pinselt gegen Schimmel und Mama wäscht die Haare ihres Kindes mit Lindan, als Pestizid wegen der Giftigkeit verboten, gegen Kopfläuse in der Bundesrepublik bis 2007 noch zugelassen.
Zwanzig Jahre später braucht Marie keine Verhütungsmittel- sie wurde durch diese Biozide unfruchtbar., weil ihre Eltern und Großeltern der staatlichen Zulassung vertrauten – skandalös. Gefährliche Biozide müssten schnellstmöglich ersetzt werden, was passiert jedoch Ausnahmeregelungen für alt-bekannte Wirkstoffe werden so lange verlängert, wie es keine alternativen Wirkstoffe gibt. da die Hersteller bei fehlenden ungefährlicheren Bioziden problemlos und ohne Kosten die Zulassung ihrer vorhandenen Biozide verlängert bekommen, haben sie kein Interesse an Neuentwicklungen zur Verminderung von unerwünschten Nebenwirkungen der Biozide. 50.000 Biozide gibt es in der EU – 20.000 in der Bundesrepublik, die meisten mit Bestandsschutz.
Die Zahl möglicher Wechselwirkungen ist höher als die möglichen Kombinationen beim Lotto. Der sachgerechte Einsatz dieser Mittel würde herausragend geschultes Personal benötigen. Wie das bei einem Fachvortrag von 2h bei einem Apotheker in Portugal, oder bei einem 2 Wochen Crashkurs in der Bundesrepublik vermittelt werden soll ist fraglich. Die Linke sieht die Notwendigkeit einer Biozidverordnung. Wir fordern die Ausnahmeregelungen aufzuheben, die Industrie wird ,wenn unter Druck gesetzt, neue Wirkstoffe mit geringerem Gefahrenpotential entwickeln, beim FCKW Kühlschrank konnten nach dem Durchbrechen der Blockade durch die kleine Firma Foron, die Marktführer Siemens und Miele dann in nur 6 Monaten auch FCKW frei produzieren, was vorher laut Industrie nicht möglich war. Wir fordern den Beruf des Schädlingsbekämpfers mit den hohen bundesdeutschen Standards europaweit verbindlich zu machen, nur so kann das notwendige Fachwissen bei dem Biozideinsatz gesichert werden.
Um den regionalen Besonderheiten entsprechen zu können und damit jeder EU Staat das Recht hat über die Mindestschutzstandards für seine Bürger hinauszugehen , fordern wir, dass jedes Land das Recht, hat Zulassungen von Bioziden zu verweigern.
Diese Richtlinie erfüllt leider umfänglich den Anspruch der Industriefreundlichkeit, statt den Anspruch zu erheben, den bestmöglichen Schutz von Mensch und Natur zu sichern.
Das ist nicht der Weg für die Linke, für uns stehen Mensch und Natur an erster Stelle. Deshalb lehnen wir diese Vorlage ab.