Obsoleszenz und Produktlebensdauer

oder: warum Dinge einen Tag nach Garantieablauf kaputt gehen


Wer kennt das nicht: das neue Smartphone geht nach 24 Monaten kaputt und der Händler verweigert die Kulanz zur Reparatur? Sie haben Pech gehabt.
Den Verschleiß von Produkten bezeichnet man als Obsoleszenz. Dabei wird unterschieden, ob ein Produkt einer „normalen“ Obsoleszenz unterliegt, oder ob diese geplant ist.
Natürliche und geplante Obsoleszenz
Natürliche Obsoleszenz ist die normale Abnutzung bzw. der Verschleiß von Geräten. Bei geplanter Obsoleszenz werden Schwachstellen eingebaut, die einen vorzeitigen Ausfall eines Produktes oder Gerätes verursachen sollen. Während geplante Obsoleszenz aus Sicherheitsgründen in Form von Sollbruchstellen notwendig sein kann (bspw. Sollbruchstellen bei Achsfedern an PKWs, damit diese, wenn sie brechen, an einer definierten, unkritischen Stelle brechen), ist die geplante Obsoleszenz zur Verkürzung von Marktzyklen, also der Haltbarkeit eines Produktes, nicht im Sinne der Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
 

Der Hauptgrund für die kurze Lebensdauer vieler Produkte ist, dass an den falschen Stellen aus Kostengründen an Material und Fertigungszeit gespart wird. Geplante Obsoleszenz zur künstlichen Beschleunigung von Marktzyklen ist daher in der Regel schwer oder kaum nachweisbar und von natürlichem Verschleiß kaum zu unterscheiden. Die Unterscheidung und die Überwachung, ob bewusst Fehler in Produkte integriert sind,  ist nur unter hohem bürokratischem Aufwand zu erreichen. Daher will DIE LINKE., dass die technische Langlebigkeit von Produkten gesetzlich verankert und Garantiezeiten verlängert werden, um so den Verbraucherschutz zu verbessern.

 

Produktlebensdauer

Entscheidend für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Nutzungszeit von Produkten im Verhältnis zum Kaufpreis. Über ihre Nutzungsdauer entscheiden im Wesentlichen die Robustheit und die Reparierbarkeit von Produkten. Qualitativ hochwertige Waren werden lange von der Erstkäuferin bzw. dem Erstkäufer genutzt, sind robust, und vor allem leicht wieder instand zu setzen. Sie können zur Nachnutzung weitergereicht werden.

Produkte minderer Qualität zeigen hingegen schnell Abnutzungserscheinungen und Ausfälle, die nicht oder nur aufwändig behoben werden können. Eine technische Langlebigkeit, wie im Kreislaufwirtschaftsgesetz gefordert, wäre einfach über gesetzliche Anforderungen an Robustheit und leichte Reparierbarkeit erreichbar.

Hersteller planen aber heute bei immer schnelleren Produktzyklen eine immer kürzere Nutzungsdauer ihrer Produkte ein und zwingen Verbraucherinnen und Verbraucher so in immer kürzeren Abständen zu Neukäufen. Am Ende der Nutzung ist bei technischen Geräten selbst die teilweise Wiederverwendung von Bauteilen nicht mehr möglich und es bleibt nur die stoffliche Verwertung.

 

Weg zu weniger Ressourcenverbrauch

oder: Gut ist, was lange funktioniert

Ressourcenverbrauch kann zunächst durch eine kommunal organisierte, sozial-ökologisch ausgerichtete Kreislaufwirtschaft eingedämmt werden (LINKE Wertstoffpolitik). Gutes Recycling löst das Problem des Ressourcenverbrauchs aber nur unvollständig. Die Lebensdauer einer Ware entscheidet direkt über die Verschwendung von Ressourcen. Langlebigkeit ist deshalb ein wesentlicher Nachhaltigkeitsfaktor.

 

Längere garantierte Nutzungszeiten

DIE LINKE setzt auf längere garantierte Nutzungszeiten. Technische Geräte können mit dem Ziel der Langlebigkeit oder auch bewusst störanfällig konstruiert werden. Beispielsweise können hitzeempfindliche Kondensatoren auf Platinen unnötigerweise in der Nähe von Hitzequellen verbaut werden, oder - mit dem Ziel der Langlebigkeit – auch woanders.
Wir fordern eine umfängliche Liste, die Gebrauchsgütern eine Mindestnutzungsdauer zuweist: Beispielsweise könnten

•    5 Jahre oder 100.000 km für Personenkraftwagen, mit Ausnahme von Verschleißteilen
•    5 Jahre für Kühlgeräte, Waschmaschinen und Wohnmöbel
•    3 Jahre für sonstige Küchenmaschinen
•    3 Jahre für Telekommunikations- und Unterhaltungselektronikgeräte
•    2 Jahre für Kleidung

zielgebende Werte zur effektiven Eindämmung von Ressourcenvergeudung sein. Hersteller oder Händler müssen bei vorzeitigem Nutzungsausfall ihrer Ware Reparatur, Ersatz oder Erstattung des vollen Kaufpreises leisten. Im Schadensfall hätten diese auch die Beweislast zu erbringen, dass ein Ereignis dazu führt, dass die Mindestnutzungsdauer eines Produktes nicht erreicht werden kann – anders als bislang, wo Verbraucherinnen und Verbraucher im Gewährleistungsfall nachweisen müssen, dass ein Herstellungsfehler vorlag, der zum vorzeitigen Ausfall führte, was oftmals unmöglich ist.

 

Reparieren und upgraden statt wegwerfen

Wir wollen gesetzlich regeln, dass zum Beispiel IT-Produkte und Haushaltsgeräte leicht reparierbar sind und ressourcenschonende Upgrades erhalten können. In einem entsprechenden Antrag  schlugen wir dies bereits 2013 vor. Augenmerk soll darauf bestehen, dass die Reparatur bzw. der Austausch von Ersatzteilen nach Möglichkeit leicht durch die Nutzerinnen und Nutzer selbst zu bewerkstelligen ist.

 

Unbegründete Funktionsbehinderung verbieten

Technisch nicht begründbare Schwachstellen und künstlich hervorgerufene – geplante – Funktionseinbußen müssen verboten werden. Beispielsweise haben Blattzähler bei einigen Druckern die Funktion, nach einem bestimmten Durchsatz die Funktion des Druckers zu unterbinden und zum Austausch von Tonern und Patronen aufzufordern, obwohl Toner oder Patrone noch gar nicht erschöpft sind. In einigen Fällen geht das so weit, dass der komplette Drucker durch eine Software stillgelegt wird, obwohl dieser noch tadellos funktioniert. Das ist nur ein Beispiel von vielen. Derartige Funktionen müssen generell verboten werden.